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Die Aufgaben der Regionalen Arbeitsvermittlungszentren (RAV) auf einen Blick:

  • Beratung und Vermittlung von Stellensuchenden mit dem Ziel einer raschen und dauerhaften Wiedereingliederung in den primären Arbeitsmarkt
  • Einsatz von arbeitsmarktlichen Massnahmen zur Förderung der am Arbeitsmarkt nachgefragten Kompetenzen von Stellensuchenden
  • Kontaktpflege zu Arbeitgebern, Stellenakquisition und Beratung zur Abwicklung der Stellenmeldepflicht
  • Beratung rund um die Arbeitsmarktmobilität im EU- und EFTA-Raum (EURES)
  • Unterstützung von Arbeitgebern und Arbeitnehmern bei Betriebsschliessungen