Arbeitslosigkeit - August 2024
Im August 2024 verzeichnete der Kanton Graubünden 882 Arbeitslose, was einer Arbeitslosenquote von 0.8% entspricht. Gegenüber dem Vormonat mit 880 Arbeitslosen verhält sich die Arbeitslosenzahl weitestgehend konstant. Zusätzlich wurden 705 nichtarbeitslose Stellensuchende registriert. Zu den nichtarbeitslosen Stellensuchenden gehören Personen, welche an Weiterbildungs- und Beschäftigungsmassnahmen teilnehmen oder Zwischenverdienstarbeit leisten sowie jene, welche lediglich die Vermittlungsdienstleistungen der regionalen Arbeitsvermittlungszentren (RAV) in Anspruch nehmen. Zählt man die Zahl der Arbeitslosen und der nichtarbeitslosen Stellensuchenden zusammen, ergibt sich die Zahl der Stellensuchenden. Im August 2024 wurden 1'587 Stellensuchende registriert. Gegenüber dem Vormonat mit 1'603 Stellensuchenden ist diese Zahl minim gesunken. Die tiefe Arbeitslosigkeit ist einerseits wirtschaftlich und andererseits saisonal bedingt. Aufgrund der guten Beschäftigungslage im Tourismus und im Baugewerbe verzeichnet der Kanton Graubünden seit Jahren im Juli und August die tiefsten Arbeitslosenzahlen.
Von den 882 Arbeitslosen waren 372 Frauen und 510 Männer. Die höchsten Arbeitslosenzahlen verzeichneten das Gastgewerbe (154), das Gesundheits- und Sozialwesen (82) und der Detailhandel (82) sowie das Baugewerbe (69). Im August 2024 wurden 52 Langzeitarbeitslose gezählt. Gegenüber dem Vormonat mit 44 Langzeitarbeitslosen ist diese Zahl angestiegen.
Gesamtschweizerisch ist die Zahl der Arbeitslosen von 107'716 auf 111'354 leicht gestiegen. Die schweizerische Arbeitslosenquote beträgt 2.4%. Zusätzlich wurden gesamtschweizerisch 68'882 nichtarbeitslose Stellensuchende registriert.
Kurzarbeit in Graubünden
Ende August 2024 verfügten insgesamt 11 Betriebe über eine laufende Bewilligung, um Kurzarbeitsentschädigung abrechnen zu können. Maximal könnten 400 Arbeitnehmende betroffen sein. Gegenüber dem Vormonat mit 10 Betrieben und 457 möglicherweise betroffenen Mitarbeitenden ist die Anzahl der betroffenen Betriebe leicht gestiegen und die Anzahl der betroffenen Arbeitnehmenden gesunken. Diese Angaben lassen keinen exakten Rückschluss auf die effektiv kurzarbeitenden Unternehmen zu, da diese ab der jeweiligen Abrechnungsperiode drei Monate Zeit haben, ihren Anspruch auf Kurzarbeitsentschädigung bei verschiedenen Arbeitslosenkassen geltend zu machen.