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Im Dezember 2023 verzeichnete der Kanton Graubünden 1'276 Arbeitslose, was einer Arbeitslosenquote von 1.2% entspricht. Gegenüber dem Vormonat mit 1'248 Arbeitslosen ist die Arbeitslosenzahl minim angestiegen. Zusätzlich wurden 838 nichtarbeitslose Stellensuchende registriert. Zu den nichtarbeitslosen Stellensuchenden gehören Personen, welche an Weiterbildungs- und Beschäftigungsmassnahmen teilnehmen oder Zwischenverdienstarbeit leisten sowie jene, welche lediglich die Vermittlungsdienstleistungen der regionalen Arbeitsvermittlungszentren (RAV) in Anspruch nehmen. Zählt man die Zahl der Arbeitslosen und der nichtarbeitslosen Stellensuchenden zusammen, ergibt sich die Zahl der Stellensuchenden. Im Dezember 2023 wurden 2'114 Stellensuchende registriert. Gegenüber dem Vormonat mit 2'101 Stellensuchenden hat sich diese Zahl kaum verändert. Diese geringfügigen Veränderungen der Arbeitslosigkeit sind saisonal bedingt und auf das Ende der Bausaison sowie den Beginn der Wintersaison im Tourismus zurückzuführen.

Von den 1'276 Arbeitslosen waren 341 Frauen und 935 Männer. Die höchsten Arbeitslosenzahlen verzeichneten das Baugewerbe (468), das Gastgewerbe (163), das Gesundheits- und Sozialwesen (80), sonstige wirtschaftliche Dienstleistungen (70) sowie der Detailhandel (62). Im Dezember 2023 wurden 36 Langzeitarbeitslose gezählt. Gegenüber dem Vormonat mit ebenfalls 36 Langzeitarbeitslosen hat sich auch diese Zahl nicht verändert.

Gesamtschweizerisch ist die Zahl der Arbeitslosen von 98'011 auf 106'859 gestiegen. Die schweizerische Arbeitslosenquote beträgt 2.3%. Zusätzlich wurden gesamtschweizerisch 70'120 nichtarbeitslose Stellensuchende registriert.

Kurzarbeit in Graubünden

Im Monat Dezember 2023 wurde an 36 Betriebe Kurzarbeitsentschädigung ausgerichtet. Gegenüber dem Vormonat mit 45 Betrieben ist diese Zahl gesunken. Diese Auszahlungen betreffen nur zu einem sehr geringen Teil Betriebe, welche aktuell Kurzarbeitsentschädigung abrechnen. Vielmehr handelt es sich dabei um Anträge auf Nachzahlungen für Kurzarbeitsentschädigung auf Lohnanteile für Ferien- und Feiertagsansprüche für die Jahre 2020 und 2021. Diese Zahl lässt keinen exakten Rückschluss auf die effektiv kurzarbeitenden Unternehmen zu, da diese ab der jeweiligen Abrechnungsperiode drei Monate Zeit haben, ihren Anspruch auf Kurzarbeitsentschädigung bei verschiedenen Arbeitslosenkassen geltend zu machen.