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Im Juni 2024 verzeichnete der Kanton Graubünden 861 Arbeitslose, was einer Arbeitslosenquote von 0.8 % entspricht. Gegenüber dem Vormonat mit 1'192 Arbeitslosen ist die Arbeitslosenzahl gesunken. Zusätzlich wurden 751 nichtarbeitslose Stellensuchende registriert. Zu den nichtarbeitslosen Stellensuchenden gehören Personen, welche an Weiterbildungs- und Beschäftigungsmassnahmen teilnehmen oder Zwischenverdienstarbeit leisten sowie jene, welche lediglich die Vermittlungsdienstleistungen der regionalen Arbeitsvermittlungszentren (RAV) in Anspruch nehmen. Zählt man die Zahl der Arbeitslosen und der nichtarbeitslosen Stellensuchenden zusammen, ergibt sich die Zahl der Stellensuchenden. Im Juni 2024 wurden 1'612 Stellensuchende registriert. Gegenüber dem Vormonat mit 1'970 Stellensuchenden ist auch diese Zahl gesunken.

Von den 861 Arbeitslosen waren 373 Frauen und 488 Männer. Die höchsten Arbeitslosenzahlen verzeichneten das Gastgewerbe (212), das Gesundheits- und Sozialwesen (78), das Baugewerbe (73), der Detailhandel (68), der Verkehr und Transport (63) sowie freiberufliche, technische und wissenschaftliche Dienstleistungen (39). Im Juni 2024 wurden 37 Langzeitarbeitslose gezählt. Gegenüber dem Vormonat mit 39 Langzeitarbeitslosen ist diese Zahl gesunken.

Gesamtschweizerisch ist die Zahl der Arbeitslosen von 105'465 auf 104'518 gesunken. Die schweizerische Arbeitslosenquote beträgt 2.3 %. Zusätzlich wurden gesamtschweizerisch 70'446 nichtarbeitslose Stellensuchende registriert.

Kurzarbeit in Graubünden

Ende Juni 2024 verfügten insgesamt 6 Betriebe über eine laufende Bewilligung, um Kurzarbeitsentschädigung abrechnen zu können. Maximal könnten 343 Arbeitnehmende betroffen sein. Gegenüber dem Vormonat mit 7 Betrieben und 363 möglicherweise betroffenen Mitarbeitenden ist die Anzahl der betroffenen Betriebe sowie die Anzahl der betroffenen Arbeitnehmenden leicht gesunken. Diese Angaben lassen keinen exakten Rückschluss auf die effektiv kurzarbeitenden Unternehmen zu, da diese ab der jeweiligen Abrechnungsperiode drei Monate Zeit haben, ihren Anspruch auf Kurzarbeitsentschädigung bei verschiedenen Arbeitslosenkassen geltend zu machen.