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Plangenehmigung / Planbegutachtung

Die Plangenehmigung für industrielle Betriebe und nichtindustrielle Betriebe mit erheblichen Betriebsgefahren bezweckt, dass die Vorschriften über Gesundheitsschutz und Arbeitssicherheit bereits in der Planungsphase eines Betriebes und nicht erst nach Betriebsaufnahme erfüllt werden. Nachträglich erkannte Mängel im Bau oder in den Einrichtungen eines Betriebes verursachen zusätzliche Kosten. Es handelt sich somit um ein äusserst wirksames Mittel des präventiven Gesundheitsschutzes.

Verantwortlich für die Einreichung des Gesuchs zur Plangenehmigung ist nicht nur der Arbeitgeber, sondern auch der Bauherr, der einen plangenehmigungspflichtigen Betrieb errichten oder umgestalten will.

Im Sinne des Gesundheitsschutzes und der Arbeitssicherheit für Bau- und Einrichtungsvorhaben nichtindustrieller Betriebe begutachtet das Arbeitsinspektorat die Pläne.

Das ausgefüllte Formular sowie die Bau- und Einrichtungspläne sind dem Arbeitsinspektorat digital einzureichen.
 

Vorgaben und Formulare

Fertigmeldung