Schlechtwetterentschädigung
Sie finden alle Informationen zu den geltenden Regelungen der SWE hier.
Die Formulare dazu finden Sie hier.
Die Meldung über den wetterbedingten Arbeitsausfall ist spätestens am 5. Tag des folgenden Kalendermonats der kantonalen Amtsstelle per Post einzureichen:
KIGA Graubünden
Meldung SWE
Ringstrasse 10
7001 Chur
Sollten allfällige Unklarheiten durch die Informationen auf www.arbeit.swiss nicht beantwortet werden, stehen wir Ihnen telefonisch unter der Nummer +41 81 257 50 41 zur Verfügung.
Bei Fragen zur Abrechnung der Schlechtwetterentschädigung wenden Sie sich bitte an Ihre Arbeitslosenkasse.