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Die Wohnsitzgemeinde ist für die Alimentenbevorschussung und die Inkassohilfe bei Unterhaltsbeiträgen zuständig (Art. 14 Abs. 4 und Art. 37 Einführungsgesetz zum Schweizerischen Zivilgesetzbuch, EGzZGB; BR 210.100). Weitere Informationen erhalten Sie hier. Gegen Entgelt unterstützt die Frauenzentrale Graubünden die Gemeinden. Sie berät anspruchsberechtigte Personen und vermittelt zwischen den Parteien.

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