Jedes Adoptivkind hat das Recht, Auskunft über die Personalien seiner leiblichen Eltern zum Zeitpunkt der Adoption zu verlangen (Art. 268c Schweizerisches Zivilgesetzbuch;
SR 210). Die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden (KESB) beraten und unterstützen Adoptivkinder bei der Suche nach den leiblichen Eltern. Für weitere Informationen wenden Sie sich an die
KESB.