Stiefkindadoption / Adoption einer volljährigen Person
Für den Vollzug von Stiefkindadoptionen und Adoptionen von volljährigen Personen ist die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) am Wohnsitz der Adoptiveltern zuständig. Für weitere Informationen wenden Sie sich an die zuständige
KESB.