Sozialamt
Uffizi dal servetsch social
Ufficio del servizio sociale
Die UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) ist ein Abkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderung der Vereinten Nationen (UN). 182 Staaten haben das Abkommen unterzeichnet. Dazu gehört auch die Schweiz. Seit 2014 ist das Abkommen in der Schweiz in Kraft.
Die UN-Behindertenrechtskonvention erklärt die allgemeinen Menschenrechte für die besondere Lebenssituation von Menschen mit Behinderungen. Die UN-BRK gibt drei wesentliche Ziele vor:
Die Schweiz hat die UN-Behindertenrechtskonvention unterzeichnet. Sie gilt deshalb auch für den Kanton Graubünden.
Die Regierung hat das kantonale Sozialamt beauftragt, die Situation in Graubünden zu prüfen. Wir haben 2022/2023 eine Bestandsaufnahme gemacht. Dazu haben wir unter anderem auch Workshops mit Menschen mit Behinderungen durchgeführt.
Die Bestandsaufnahme stellt dem Kanton Graubünden ein gutes Zeugnis aus. In Graubünden werden in mehreren Bereichen bereits vielfältige Aktivitäten für Menschen mit Behinderungen umgesetzt. Im Vergleich zu den übrigen Kantonen der Konferenz der kantonalen Sozialdirektorinnen und Sozialdirektoren der Ostschweizer Kantone und des Kantons Zürich (SODK Ost+Zürich) positioniert sich der Kanton Graubünden mit seinen Rahmenbedingungen und Aktivitäten im oberen Mittelfeld. Die Stärken zeigen sich bei einem diversen Wohn- und Arbeitsangebot, bei der integrativen Schule sowie in den Bereichen Sport und Kultur.
Zur Bestandsaufnahme gibt es einen umfangreichen Bericht und eine Zusammenfassung.
Per 2025 erfolgt die Schaffung einer Fach- und Koordinationsstelle Behindertengleichstellung und Behindertenrechte. Damit macht der Kanton Graubünden einen bedeutenden Schritt zur noch stärkeren Berücksichtigung der Anliegen von Mensch mit Behinderung und zur Information und Sensibilisierung der Gesellschaft für die Anliegen von Menschen mit Behinderungen.
Aufgabe der Fach- und Koordinationsstelle ist es beispielsweise, die Massnahmenempfehlungen aus der Bestandsaufnahme weiterzubearbeiten und in geeigneter Form für die Umsetzung zu adaptieren.
Die kantonale Fachstelle dokumentiert die Umsetzung der Massnahmen in einem Bericht und legt diesen periodisch der Regierung zur Kenntnis vor.
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Der Newsletter ist teilweise in Leichter Sprache geschrieben.
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