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Die Interkantonale Vereinbarung für soziale Einrichtungen (IVSE) regelt die Abgeltung der Kosten unter den Kantonen, wenn ein Kind, ein Jugendlicher, ein Mensch mit Behinderung oder eine Person mit Suchtproblemen in einer stationären Einrichtung ausserhalb ihres Wohnkantons untergebracht wird.

Die IVSE-Verbindungsstelle des Kantons Graubünden ist im Sozialamt im Fachbereich Behindertenintegration angesiedelt.

Weitere Informationen zur IVSE

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Kontakt

  • Kantonales Sozialamt Graubünden

    IVSE-VerbindungsstelleGrabenstrasse 87001 ChurTel. +41 81 257 26 54