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2025

22. April 2025 – Graubünden lanciert Dialog zum neuen Kinder- und Jugendgesetz

Am öffentlichen Event «Zukunftsdialog – Jugend und Gesetz» am 17. Mai in Ilanz erhalten junge Menschen die Gelegenheit, ihre Ideen mit anderen Jugendlichen sowie mit Vertreterinnen und Vertretern der Gemeinden und Schulen zu diskutieren. Ihre Ideen und Beiträge können sie bereits im Vorfeld online unter gr.ch/jugend einreichen. Zudem finden in mehreren Regionen vorbereitende Workshops statt. Weitere Informationen für Jugendliche / Anmeldung für Gemeinden und Schulen.

9. April 2025 – Sozialhilfequote sinkt zum zweiten Mal in Folge

Im Jahr 2023 bezogen 2187 Bündnerinnen und Bündner zumindest einmal wirtschaftliche Sozialhilfe. Das sind 141 Personen weniger als 2022. Die Sozialhilfequote sinkt damit auf 1,1 Prozent und liegt weiterhin unter dem nationalen Durchschnitt von 2,8 Prozent. Zur Medienmitteilung.

6. Februar 2025 – Graubünden stärkt die Früherkennung im Kindesschutz

Im Sommer 2025 startet der Kanton das vierjährige Pilotprojekt «Fach- und Koordinationsstelle Kindesschutz». Die Anlaufstelle bietet Fach- und Bezugspersonen anonyme, schnelle und kostenlose Beratung bei möglichen Kindeswohlgefährdungen. Ziel ist es, Unsicherheiten zu reduzieren, konkrete Handlungsmöglichkeiten aufzuzeigen und bei Bedarf Fachkräfte aus dem Kindesschutzbereich einzubinden. Weiterführende Informationen finden Sie in der Medienmitteilung.

6. Februar 2025 – Die Regierung setzt die Teilrevisionen des Gesetzes über die Unterstützung Bedürftiger in Kraft

Die Regierung setzt die vom Grossen Rat in der Oktobersession 2024 beschlossenen Teilrevisionen des Gesetzes über die Unterstützung Bedürftiger betreffend Schweizerinnen und Schweizer mit fahrender Lebensweise sowie betreffend Rückerstattung von sozialhilferechtlichen Unterstützungsleistungen rückwirkend per 1. Januar 2025 in Kraft. Die Referendumsfrist für beide Erlasse ist am 28. Januar 2025 unbenutzt abgelaufen.

Für Schweizerinnen und Schweizer mit fahrender Lebensweise soll ein genügendes Angebot an Durchgangs- und Standplätzen verfügbar sein. Mit der zweiten Teilrevision betreffend die Rückerstattung werden einheitliche und klare Regelungen über die Rückerstattungspflicht und die Ausnahmen dazu, etwa für junge Erwachsene während einer Erstausbildung, geschaffen.