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Qualifikationsverfahren ist der Oberbegriff für alle Verfahren, mit denen festgestellt wird, ob eine Person über die im jeweiligen Bildungsplan festgelegten Kompetenzen verfügt. Es gibt verschiedene Qualifikationsverfahren: die Gesamtprüfung, eine Verbindung von Teilprüfungen verteilt auf die gesamte Ausbildung oder andere vom Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI) anerkannte Verfahren. Das bedeutendste Qualifikationsverfahren ist die Abschlussprüfung am Ende der beruflichen Grundbildung, möglich sind auch Teilprüfungen.

Ausweise der beruflichen Grundbildung

 

Je nachdem, welchen Bildungstyp eine lernende Person absolviert hat, erhält sie am Ende ihrer erfolgreich abgeschlossenen beruflichen Grundbildung:

  • Eidgenössische Fähigkeitszeugnis (EFZ) für eine drei- oder vierjährige berufliche Grundbildung;
  • Eidgenössische Berufsattest (EBA) für eine zweijährige berufliche Grundbildung;
  • zusätzlich zum Eidgenössischem Fähigkeitszeugnis das eidg. Berufsmaturitätszeugnis, wenn die drei- oder vierjährige
    berufliche Grundbildung mit einer erweiterten Allgemeinbildung abgelegt worden ist.

 

Ab dem Jahr 2020 wird das Prüfungsprogramm (Prüfungsdaten / Wegleitung / allgemeine Informationen) nicht mehr in Papierform an die Kandidaten/innen der bevorstehenden Prüfungen gesandt. Diese Informationen können für die verschiedenen Berufe in nachfolgenden Dokumenten abgerufen werden. Das "detaillierte Prüfungsaufgebot" wird den Kandidaten von den zuständigen Chefexperten/innen oder von den zuständigen Fachpersonen resp. Berufsfachschulen direkt zugestellt. Wer die Prüfung in einem anderen Kanton absolviert, erhält das Aufgebot direkt vom zugewiesenen Prüfungskanton.