Die Berufsbildungskommission besteht aus Mitgliedern der Oberstufenschulen, Institutionen der Berufsbildung sowie der Arbeitgeber- und Arbeitnehmerorganisationen.
Der Berufsbildungskommission obliegen insbesondere folgende Aufgaben:
- Sie berät das Departement und das Amt in grundsätzlichen Fragen zu Brückenangeboten und der beruflichen Grundbildung sowie der Berufs-, Studien- und Laufbahnberatung.
- Sie begutachtet gesetzgeberische Erlasse im Bereich der Brückenangebote und der beruflichen Grundbildung sowie der Berufs-, Studien- und Laufbahnberatung.
- Sie nimmt Stellung zu Gesuchen um Anerkennung von kantonalen Ausbildungen und Ausbildungsabschlüssen in der beruflichen Grundbildung, die der eidgenössischen Berufsbildungsgesetzgebung nicht unterstellt sind.
Zusammensetzung der Kommission