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Sofern auf Plakaten, Drucksachen, Einladungen, Katalogen und dergleichen Logos zum Einsatz kommen, müssen die Logos wie die anderen Logos erscheinen, angeordnet in der Reihenfolge der gesprochenen Beitragshöhe.

Die Logos müssen jedoch nicht zwingend angebracht werden. Wenn auch jene der Sponsoren nicht in Erscheinung treten, genügt - etwa in einer Buchpublikation - die namentliche Nennung in der entsprechenden Kantonssprache.

Die Unterstützung durch öffentliche Geldgeber ist klar von Sponsoring zu trennen. Das Bundesamt für Kultur und die kantonale Kultur- und Sprachenförderung sind keine Sponsoren.

Kulturförderung