Beitragsvoraussetzungen und -bemessung:
Die Förderungswürdigkeit eines Projektes ist abhängig vom Vorliegen der Beitragsvoraussetzungen gemäss Art. 12 Abs. 2 des Sprachengesetzes.
Innerhalb der Bandbreite der Beitragssätze bemessen sich die Beiträge nach:
- den finanziellen Möglichkeiten und Eigenleistungen der Gesuchstellenden;
- der Bedeutung des Projektes für den Kanton;
- der erwarteten sprachfördernden Wirkung des Projektes;
- der Zugänglichkeit für möglichst viele und verschiedene Bevölkerungsgruppen (keine privaten Anlässe);
- der Ernsthaftigkeit der Auseinandersetzung mit der Materie.
Zudem gilt es zu beachten:
- Die Eingabe des Gesuches hat vor der Projektdurchführung zu erfolgen (10 Wochen im Voraus).
- Das Projekt muss auch von anderen Institutionen unterstützt werden (Prinzip der Subsidiarität).
Keine finanzielle Unterstützung erfahren:
- wissenschaftliche Arbeiten, die ihm Rahmen der Ausbildung verfasst werden (wie Lizentiatsarbeit oder Dissertation)
- Projekte im Bereich der Tourismus- und Wirtschaftsförderung
- gewinnorientierte Projekte
- Projekte, die bereits durch den Kanton unterstützt werden (keine doppelte Subventionierung)
- Projekte, die bereits von anderen Sprachförderinstitutionen mitgetragen werden (keine doppelte Subventionierung)
- Investitionen zur Optimierung der (technischen) Infrastruktur sowie bauliche Massnahmen.