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Im Folgenden sind die Bedingungen zur Benutzung des Staatsarchivs Graubünden aufgeführt. Informationen darüber, welche Archivalien sich im Staatsarchiv befinden, sind im Kapitel Recherche zu finden.

Benutzer- und Gebührenordnung

Das Staatsarchiv Graubünden ist jedermann zugänglich. Informationen zu den Benutzungsbedingungen finden Sie in der Benutzungsordnung. Der Lesesaal steht während den Öffnungszeiten den Benutzenden unentgeltlich zur Verfügung. Angaben zu den Kosten für die Dienstleistungen des Staatsarchivs finden Sie in der Gebührenordnung.

Präsenzbibliothek benutzen

Die Präsenzbibliothek befindet sich im Lesesaal und ist mittels Zettelkatalog und durch den Verbundkatalog BGR erschlossen. Sie enthält die wichtigeren Publikationen zur Bündner und teils zur Schweizer Geschichte sowie Quellen- und Nachschlagewerke. Medien der Präsenzbibliothek werden nicht ausgeliehen, sondern können nur im Lesesaal konsultiert werden.

Archivalien bestellen und zitieren

Archivalien, welcher keiner Schutzfrist unterliegen, können vor Ort oder im Voraus (info@sag.gr.ch) bestellt werden. Eine Ausleihe ist nicht möglich. Für die Verwendung in Publikationen werden die Archivalien gemäss Merkblatt Zitierweise angegeben.

Mikrofilmlesegeräte benutzen

Im Staatsarchiv stehen zwei Mikrofilmlesegeräte zur Verfügung. Diese müssen im Voraus reserviert werden unter 081 257 28 03 oder info@sag.gr.ch.

Die Benutzung der Mikrofilmlesegeräte ist gratis.

Reproduktionen erstellen

Für die langfristige Erhaltung ist der sorgfältige Umgang mit dem Archivgut von grosser Bedeutung. Das Merkblatt Reproduktionen enthält die wichtigsten Informationen zur Vervielfältigung von Archivalien. Reproduktionen von Dokumenten (Fotokopien, Scans, digitale Fotografien, Mikrofilme) sind unter Beachtung der für das Archivgut festgesetzten Sperrfristen mit Einwilligung des Personals möglich. Fotokopien aus Büchern der Präsenzbibliothek können von den Benutzern oder Benutzerinnen selbst angefertigt werden. Archivalien und alte Drucke werden ausschliesslich vom Personal des Staatsarchivs fotokopiert oder reproduziert. Füllen Sie dazu den Bestellschein für Reproduktionen aus.
Die Archivverwaltung kann das Reproduzieren gefährdeter Archivalien untersagen.

Bei Fragen helfen wir Ihnen gerne weiter (Ansprechpartner).