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Die selbständige Arbeit an der Fachmittelschule der Bündner Kantonsschule ist eine grössere eigenständige schriftliche Arbeit oder ein schriftlich kommentiertes Werk, beide mit zusätzlicher mündlicher Präsentation. In der Regel verfassen Schülerinnen und Schüler eine Einzelarbeit, auf Antrag sind auch Partnerarbeiten mit entsprechenden Auflagen möglich.

Die Arbeit wird von einer Lehrperson der Fachmittelschule betreut und bewertet. Thema und Note der selbständigen Arbeit sind Bestandteil des Fachmittelschulausweises. Umfang, zeitlicher Rahmen und Bewertung der Arbeit richten sich nach dem Reglement über die selbständige Arbeit vom 1. März 2018.

Eigenständig bedeutet, dass die Idee, die Gedankengänge und die Formulierungen selber erarbeitet werden. Das heisst nicht, dass Inhalte aus Büchern oder dem Internet nicht übernommen werden dürfen, denn es gibt Themen, bei denen man sich weitgehend auf Material aus Büchern, Zeitschriften und aus dem Internet abstützen muss. Die Ergebnisse der Auseinandersetzung mit dem Thema sind überprüfbar und werden in geeigneter Form dargestellt.

Die selbständige Arbeit kann grundsätzlich in jedem Fach entstehen. Werke im künstlerischen und gestalterischen Bereich müssen von einem Text begleitet sein, der das Konzept und den Entstehungsprozess kommentiert.