Navigation

Inhaltsbereich

Auf dieser Seite finden Sie die häufigsten Fragen und Anworten zur elektronischen Prüfungsanmeldung.  

Kann ich mich mehrmals einloggen?

Nach Abschluss der Registrierung können Sie sich mit Ihrer E-Mail-Adresse und dem Passwort innerhalb der Anmeldefrist bis zur definitiven Anmeldung beliebig oft einloggen und Ihre Anmeldung bearbeiten.

Was mache ich, wenn ich keinen Internet-Zugang habe?

Sie können in diesem Fall mit den Sekretariaten der Mittelschulen oder dem Amt für Höhere Bildung einen Termin für die elektronische Prüfungsanmeldung vereinbaren.

Wie muss ich bei der Anmeldung mehrerer Prüflinge vorgehen?

Bei der Anmeldung mehrerer Prüflinge muss für jede einzelne Anmeldung ein neuer Zugang mit Ihrer E-Mail-Adresse und einem separaten Passwort errichtet werden. Ein bereits benutztes Passwort kann nicht für eine weitere Anmeldung verwendet werden. 

Wie weiss ich, ob die Anmeldung funktioniert hat?

Nach dem definitiven Absenden der Anmeldung werden Sie eine E-Mail erhalten, die Ihnen Ihre Anmeldung bestätigt. Ab diesem Zeitpunkt können Sie Ihre Daten nur noch anschauen, aber nicht mehr verändern. Falls Sie es sich nach erfolgter definitiver Anmeldung doch anders überlegt haben, so nehmen Sie bitte mit dem Amt für Höhere Bildung Kontakt auf (support@zap.gr.ch). 

Muss ich die Prüfung an der gleichen Mittelschule absolvieren, die ich später besuchen will?

Nein, Sie können bei der Anmeldung den Prüfungsstandort unabhängig von der später besuchten Mittelschule wählen. Die freie Schulwahl ist gewährleistet.

Kann ich mich für die 3. Gymnasialklasse und alternativ für die 1. Klasse der HMS, IMS oder FMS anmelden?

Ja, Sie können bei der Anmeldung angeben, welche Abteilung und Schulort Sie wählen möchten, falls Sie aufgrund der Prüfungsresultate den Eintritt in die 3. Klasse des Gymnasiums nicht geschafft haben, jedoch für den Eintritt in die 1. Klasse der HMS, IMS oder FMS zugelassen wären.

Mutationen betreffend die gewählte Mittelschule und Abteilung sind auf Gesuch beim Amt für Höhere Bildung bis 5 Tage nach Erhalt des Prüfungsentscheids möglich.

Muss ich nach der elektronischen Anmeldung noch Dokumente nachreichen?

Ja, Sie müssen nach der Anmeldung folgende Dokumente an das Amt für Höhere Bildung, Prüfungssekretariat, Grabenstrasse 1, 7001 Chur, oder elektronisch an support@zap.gr.ch nachreichen:

  • Zeugniskopie (Kopie des 1. Semesterzeugnisses des aktuellen Schuljahrs)
  • Ausweiskopie (Pass oder Identitätskarte)

Falls Sie die Dokumente elektronisch einreichen, benötigen wir diese nicht zusätzlich in Papierform. Die Frist für die Nachreichung der Dokumente finden Sie unter www.zap.gr.ch.

Bekomme ich eine Bestätigung über die Zustellung der nachgereichten Dokumente?

Nein. Es werden keine Eingangsbestätigungen verschickt (auch nicht auf Verlangen). Bei Ungereimtheiten wird das Amt für Höhere Bildung telefonisch mit Ihnen Kontakt aufnehmen. Falls die Kopien elektronisch eingereicht werden, benötigen wir diese nicht zusätzlich in Papierform per Post.

Muss ich die nachzureichenden Dokumente eingeschrieben zustellen?

Nein. Dies ist nicht erforderlich. Die Dokumente können mit gewöhnlicher Post oder elektronisch zugestellt werden (nicht per Post und elektronisch).

Bis wann muss ich die Prüfungsgebühr bezahlen?

Die Zahlungsfrist beträgt nach Erhalt des Einzahlungsscheines 30 Tage. Nichteinhalten der Zahlungsfrist führt nicht zum Prüfungsausschluss, löst jedoch das Inkassoverfahren (Mahnung, Betreibung, etc.) aus.

Muss ich die Prüfungsgebühr auch bezahlen, wenn ich mich vor der Aufnahmeprüfung wieder abmelde oder nicht zur Prüfung antrete?

Sofern die Abmeldung noch vor Ablauf der Anmeldefrist erfolgt, entfällt die Prüfungsgebühr. Nach Ablauf der Anmeldefrist muss die Prüfungsgebühr in jedem Fall bezahlt werden. 

Was passiert, wenn ich aus unvorhersehbaren Gründen nicht zur Prüfung erscheinen kann?

Wer infolge unvorhergesehener gesundheitlicher Probleme oder eines Unfalls nicht an der Prüfung teilnehmen kann, muss dies sowohl der Leitung des Prüfungsstandortes als auch dem Prüfungssekretariat rasch möglichst, spätestens jedoch vor Durchführung der Prüfung, unter Beilage eines Arztzeugnisses
mitteilen.

Die Steuerungsgruppe Aufnahmeprüfungen an den Bündner Mittelschulen entscheidet über eine allfällige Zulassung zu den Nachprüfungen.

Kann ich zur Nachprüfung antreten, wenn ich die Anmeldefrist verpasst habe?

Nein. Zur Nachprüfung zugelassen wird einzig, wer sich fristgerecht zu den Aufnahmeprüfungen angemeldet hat, am Prüfungstag aber aus nachweisbaren Gründen (Arztzeugnis) nicht teilnehmen kann.

Kann ich mich als ausserkantonale Schülerin / als ausserkantonaler Schüler zur kantonalen Aufnahmeprüfung anmelden?

Nein. Zur kantonalen Aufnahmeprüfung können sich nur Schülerinnen und Schüler anmelden, deren Eltern Wohnsitz im Kanton Graubünden haben (mindestens ein Elternteil). 

Welches Verfahren gilt für ausserkantonale Schülerinnen und Schüler?

Die privaten Bündner Mittelschulen können ausserkantonale Schülerinnen und Schüler, die nicht bereits aus einem Gymnasium kommen, nach schuleigenen Bestimmungen im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben aufnehmen. In einem solchen Fall gibt die gewünschte private Mittelschule Auskunft.

Kann ich den Prüfungsentscheid anfechten, falls ich damit nicht einverstanden bin?

Ja, sofern Sie gemäss Entscheid die Voraussetzungen für die Aufnahme nicht erreicht haben (negativer Prüfungsentscheid). Beim negativen Prüfungsentscheid handelt es sich um eine mit einer Rechtsmittelbelehrung versehene Verfügung. Die Rechtsmittelfrist beginnt am Tag nach der Zustellung des Entscheids zu laufen (1. Tag) und endet am zehnten Tag. Fällt das Fristende (10. Tag) auf einen Sonntag oder anerkannten Feiertag, endet die Frist am nächstfolgenden Werktag.