Aufnahmeprüfungen an eine Bündner Mittelschule
Bündner Schülerinnen und Schüler, die das Gymnasium, die Handelsmittelschule (HMS), die Fachmittelschule (FMS) oder die Informatikmittelschule (IMS) im Kanton Graubünden besuchen möchten, müssen die kantonale Aufnahmeprüfung bestehen.
Für den Eintritt in die 1. Klasse des sechsjährigen Gymnasiums absolvieren die Kandidatinnen und Kandidaten aus der 6. Klasse der Primarschule die ➔Aufnahmeprüfung 1G.
Für den Eintritt in die 3. Klasse des sechsjährigen Gymnasiums sowie in die 1. Klasse der HMS, FMS und IMS absolvieren die Kandidatinnen und Kandidaten die ➔Einheitsprüfung. Die Zutrittsberechtigung zum Gymnasium bzw. zur HMS, FMS und IMS wird aufgrund des Prüfungsergebnisses vergeben. Die Einheitsprüfung kann aus der 2. oder 3. Klasse der Sekundarstufe I sowie auch nach der obligatorischen Schulzeit absolviert werden (bis und mit demjenigen Kalenderjahr, in dem die Volljährigkeit erreicht wird). Eine Zulassung aus der 1. Klasse der Sekundarstufe I ist nicht möglich.
Zeitpunkt des Übertritts an die Mittelschule
Bei bestandener Aufnahmeprüfung 1G aus der 6. Klasse der Primarschule erfolgt der Übertritt ins Gymnasium auf Beginn des nächsten Schuljahres.
Bei bestandener Einheitsprüfung aus der 2. Klasse der Sekundarstufe I erfolgt der Übertritt ins Gymnasium auf Beginn des nächsten Schuljahres, in die HMS / FMS / IMS auf das übernächste Schuljahr (das 9. Schuljahr wird noch an der Volksschule absolviert). Bei bestandener Einheitsprüfung aus der 3. Klasse der Sekundarstufe I oder nach der obligatorischen Schulzeit erfolgt der Übertritt ins Gymnasium und in die HMS / FMS / IMS auf Beginn des nächsten Schuljahres.
Termine Aufnahmeprüfungen 2025
Die Anmeldetermine für die elektronische Anmeldung sind verbindlich. Verspätete Anmeldungen können nicht berücksichtigt werden (bei den Anmeldefristen handelt es sich um Verwirkungsfristen).
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Aufnahmeprüfung 1G
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Einheitsprüfung
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Prüfungstermin |
Dienstag, 11. Februar 2025 |
Dienstag, 11. März 2025 |
Zeitfenster für die
elektronische Prüfungsanmeldung
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1. Oktober 2024 bis und mit
16. Dezember 2024 |
28. Oktober 2024 bis und mit
13. Januar 2025 |
Anmeldeschluss |
Montag, 16. Dezember 2024 |
Montag, 13. Januar 2025 |
Mitteilung des Prüfungsentscheids
Die Mitteilung des Prüfungsentscheids erfolgt mit A-Post.
Gleichentags kann ab 18 Uhr das Prüfungsergebnis online unter www.zap.gr.ch eingesehen werden. Für die Online-Einsicht werden die für die elektronische Prüfungsanmeldung verwendeten Zugangsdaten (E-Mail-Adresse und Passwort) benötigt.
Anmeldung zu den Aufnahmeprüfungen
Die Anmeldung erfolgt online. Nach Abschluss der Anmeldung erhalten Sie eine automatische Bestätigung per E-Mail.
Für die Anmeldung müssen die folgenden Dokumente bis spätestens am 3. Februar 2025 beim Amt für Höhere Bildung (Prüfungssekretariat Aufnahmeprüfungen, Grabenstrasse 1, 7001 Chur, oder support@zap.gr.ch) eingereicht werden:
- Zeugniskopie (Kopie des 1. Semesterzeugnisses 2024/2025)
- Ausweiskopie (Pass oder Identitätskarte)
Das Prüfungssekretariat Aufnahmeprüfungen (081 / 257 61 70, support@zap.gr.ch) und die Sekretariate der Bündner Mittelschulen leisten im Bedarfsfall Support bei der elektronischen Anmeldung.
Zur Liste mit den Kontaktangaben der Sekretariate der Bündner Mittelschulen
Weitere Informationen
Häufigste Fragen und Antworten zur Prüfungsanmeldung und zum Prüfungsentscheid
Prüfungsgebühr
Bei der Anmeldung zur Aufnahmeprüfung wird eine Prüfungsgebühr von CHF 100.- fällig. Für die Bezahlung der Prüfungsgebühr erhalten Sie Ende Januar des Prüfungsjahres einen Einzahlungsschein. Erfolgt eine Abmeldung nach Ablauf der Anmeldefrist, muss die Prüfungsgebühr von CHF 100.- trotz der Abmeldung beglichen werden.
Nachprüfungen
Die Nachprüfungen richten sich an diejenigen Kandidatinnen und Kandidaten, welche infolge unvorhergesehener gesundheitlicher Probleme oder eines Unfalls nicht an der Aufnahmeprüfung teilnehmen können oder während der Durchführung der Aufnahmeprüfung infolge unvorhergesehener gesundheitlicher Probleme oder eines Unfalls die Prüfung nicht fortsetzen können. Die Steuerungsgruppe Aufnahmeprüfungen entscheidet unter Berücksichtigung der Einhaltung der geltenden Bestimmungen über eine Zulassung zur Nachprüfung.
Die Nachprüfungen finden an der Bündner Kantonsschule in Chur statt.
- Nachprüfung zur Aufnahmeprüfung 1G: Dienstag, 11. März 2025
- Nachprüfung zur Einheitsprüfung: Donnerstag, 1. Mai 2025
Nachteilsausgleich
Für die Beantragung eines Nachteilsausgleichs bei der Aufnahmeprüfung ist sowohl das Formular für die Beantragung eines Nachteilsausgleichs als auch das Formular für die Schweigepflichtentbindungserklärung auszufüllen. Die beiden Formulare müssen vor Ablauf der Anmeldefrist zur Aufnahmeprüfung unter Beilage eines aktuellen fachspezifischen Gutachtens beim Amt für Höhere Bildung, Grabenstrasse 1, 7001 Chur oder per E-Mail an info@ahb.gr.ch eingereicht werden.
Die Formulare sowie nähere Details zum Nachteilsausgleich finden Sie hier: Nachteilsausgleich
Prüfungsbeispiele
Prüfungsbeispiele Aufnahmeprüfung 1G
Prüfungsbeispiele Einheitsprüfung
Profile und Angebote der Bündner Mittelschulen
Die Übersicht finden Sie hier: Profile und Angebote
Anmeldung