Handelsmittelschule mit EFZ Kauffrau/Kaufmann und kaufmännischer Berufsmaturität Wirtschaft und Dienstleistungen, Typ Wirtschaft
Die Handelsmittelschule mit Berufsmaturität richtet sich an Jugendliche, welche an wirtschaftlichen Schwerpunktthemen interessiert sind.
Die Handelsmittelschule ist eine anspruchsvolle Vollzeitschule der Sekundarstufe II, welche mit dem vom Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation anerkannten eidgenössischen Fähigkeitszeugnis (EFZ) Kauffrau/Kaufmann und in der Regel mit der Berufsmaturität (BM) Wirtschaft und Dienstleistungen, Typ Wirtschaft, abschliesst. Dies ermöglicht einerseits den direkten Einstieg ins Berufsleben, oder andererseits mit der Berufsmaturität den prüfungsfreien Eintritt in eine eidgenössische Fachhochschule.
Eine Abteilung mit Handelsmittelschule nach dem Modell 3+1 (dreijährige schulische Vollzeitausbildung ergänzt durch ein einjähriges Langzeitpraktikum) führen im Kanton die Bündner Kantonsschule, das Bildungszentrum Surselva sowie die Schweizerische Alpine Mittelschule Davos. Die Handelsmittelschule der Stiftung Sport-Gymnasium Davos folgt einem anderen Modell und schliesst nach vier Jahren mit dem EFZ Kauffrau/Kaufmann ohne BM ab. Dieses Ausbildungsmodell sieht kein Langzeitpraktikum vor.
Hier finden die an der Ausbildung beteiligten Ausbildungspartner die wichtigsten Dokumente und Informationen zum Download:
Dokumente zum Langzeitpraktikum im Modell 3+1
Branchen Dienstleistung und Administration sowie Öffentliche Verwaltung
Für das Langzeitpraktikum ist das nachfolgende Vertragsformular zu verwenden. Das Reglement Langzeitpraktikum ist integrierender Bestandteil des Vertrags und ist diesem beizulegen. Der Vertrag ist in vierfacher Ausführung zu erstellen und, von Betrieb und Praktikantin/Praktikant unterzeichnet, der Handelsmittelschule einzureichen.
Bankeinstieg für Mittelschulabsolventen (BEM)
Für das Langzeitpraktikum ist das nachfolgende Vertragsformular zu verwenden. Der Betrieb schliesst überdies mit der Handelsmittelschule einen Rahmenvertrag zur Regelung der Rechte und Pflichten der Vertragsparteien ab, wobei die unten stehende Vorlage des Rahmenvertrages zu verwenden ist (kann mit dem Briefkopf der jeweiligen Schule versehen werden). Die Handhabung des Notenflusses muss fallweise in gegenseitiger Absprache zwischen den Vertragsparteien geregelt werden (in Ziff. 2.1.2 und Ziff. 2.2.2 des Rahmenvertrages).
Für Praktikumsverhältnisse, die Banken mit Praktikantinnen und Praktikanten ausserhalb des BEM eingehen, gelten die Vorgaben der Branche Dienstleistung und Administration.
Weitere Dokumente zur Handelsmittelschule
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