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Die kantonale Gewässerschutzkarte beinhaltet:

  • Gewässerschutzbereiche Au
  • Grundwasserschutzzonen
  • Grundwasserschutzareale
  • gefasste und ungefasste Quellen 
  • Grundwasserfassungen

Die Gewässerschutzkarte wird durch den Kanton erstellt. Am 3. Februar 2009 wurde die 4. Auflage der Gewässerschutzkarte durch die Regierung genehmigt. Die Grundwasserschutzzonen werden von den Gemeindevorständen ausgeschieden und von der Regierung separat genehmigt. Diese werden in der Gewässerschutzkarte laufend nachgeführt.

Die Dimensionierung und Bedeutung der Gewässerschutzbereiche, der Grundwasserschutzzonen und der Grundwasserschutzareale sind im Anhang 4 GSchV genau umschrieben.

Hinweis: Das Amt für Natur und Umwelt nimmt jederzeit Meldungen der Gemeinden oder von Privatpersonen über notwendige Änderungen (Berichtigungen) der Gewässerschutzkarte entgegen, z.B. bezüglich nicht an der richtigen Stelle eingetragenen Quellen, Neufassung zuvor ungefasster Quellen usw.

Gewässerschutzkarte

Gewässerschutzkarte