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Spülbecken in privater Küche
Bild: Wikipedia / Quadell

Im Bereich der öffentlichen Kanalisationen muss das in Landwirtschaftsbetrieben anfallende häusliche Abwasser grundsätzlich in die Kanalisation eingeleitet werden. Zwingend ist dies in Bauzonen.

Häusliches Abwasser aus Landwirtschaftsbetrieben kann jedoch zusammen mit der Gülle landwirtschaftlich verwertet werden, wenn alle folgenden Voraussetzungen erfüllt sind:

  • Der Landwirtschaftsbetrieb weist einen erheblichen Tierbestand (Rindvieh und Schweine) auf. Dies bedeutet: mindestens acht Düngergrossvieheinheiten.
  • Die Wohn- und Betriebsgebäude liegen in der Landwirtschaftszone (oder die Gemeinde trifft Massnahmen (z. B. Planungszone), mit denen die Gebäude samt Umschwung nächstens der Landwirtschaftszone zugewiesen werden).
  • Die Lagerkapazität reicht nicht nur für den Hofdünger aus, sondern auch für das häusliche Abwasser.
  • Die Verwertung der Gülle auf der eigenen oder gepachteten Nutzfläche ist sichergestellt.

Wenn sich ein Betrieb ausserhalb des Bereichs öffentlicher Kanalisationen befindet

Sofern die oben erwähnten Bedingungen erfüllt sind, kann das häusliche Abwasser aus einem landwirtschaftlichen Betrieb mit der Gülle verwertet werden. Unter gewissen Voraussetzungen kann auch Abwasser aus einem Nebenerwerb mit der Gülle verwertet werden. Auskünfte hierzu erteilt das Amt für Landwirtschaft und Geoinformation.

Wenn das häusliche Abwasser aus einem landwirtschaftlichen Betrieb nicht mit der Gülle verwertet werden soll oder die oben erwähnten Bedingungen nicht erfüllt werden, um es mit der Gülle zu verwerten, kann das häusliche Abwasser aus einem landwirtschaftlichen Betrieb vor Ort mittels einer privaten Kläranlage gereinigt werden. Auskünfte und eine mögliche Bewilligung für das Einleiten von gereinigtem Abwasser in ein Fliessgewässer erteilt das Amt für Natur und Umwelt.