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Landessprachen, die nicht als Pflichtfächer aufgeführt sind, müssen gemäss den Lektionentafeln Volksschule GR ab Schuljahr 2018/19 unabhängig von der Anzahl Teilnehmenden als Wahlfächer «3. Fremdsprache als Landessprache» angeboten werden. Teile dieses Wahlfachs können von den Schülerinnen und Schülern als sogenannte Kompaktwochen in den Sprachregionen absolviert werden.

Der Kanton entrichtet eine Zusatzpauschale von 500 Franken pro Schülerin und Schüler und pro Kompaktwoche. Für die Anrechnung einer Kompaktwoche müssen mindestens 20 Sprachlektionen besucht werden. Die Organisation der Kompaktwochen ist Aufgabe der Schulträgerschaft.


► Das Angebot gilt ausschliesslich für die Sekundarstufe I, Wahlfach 3. Fremdsprache als Landessprache.

 

Zwei Varianten der Kompaktwochen

  1. Kompaktwochen einer Klasse im Sprachgebiet (mit eigener Fachlehrperson).
    Das Angebot versteht sich als Intensivkurs, der von der Klassenlehrperson (Sprachlehrperson) in der Ferienzeit organisiert wird. Das Programm muss vom Inspektorat bewilligt werden.
  2. Kompaktwochen als Intensivkurse an Schulen und Instituten (Klassen oder einzelne Schüler).
    Einerseits werden in Schulen oder Instituten Module angeboten, die für den Unterricht eine Lehrperson aus dem Sprachgebiet involvieren. Für die übrigen Aktivitäten wird die begleitende Lehrperson involviert. Andererseits bieten Schulen Ferienkurse an, die von Einzelnen oder Gruppen ohne Begleitung besucht werden können.
    Eine Auswahl von Schulen oder Instituten wird vom Schulinspektorat periodisch auf definierte Qualitätskriterien überprüft. Generell sind die Schülerinnen und Schüler im Internat der Schule untergebracht.