Weiter gehende Tagesstrukturen: Normkosten / Kostenbeteiligung der Schulträgerschaften
Mit dem Erlass der Verordnung über weiter gehende Tagesstrukturen (Tagesstrukturverordnung) vom 19. März 2013 hat die Regierung das Amt für Volksschule und Sport AVS beauftragt, alle vier Jahre von den Schulträgerschaften eine detaillierte Abrechnung über die effektiven Aufwendungen zu verlangen und die Höhe der Normkosten sowie die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere die Kostenbeteiligung der Schulträgerschaften, zu prüfen.
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