Navigation

Inhaltsbereich

In der Kulturbotschaft 2016–2020 hat der Bundesrat die Förderung der italienischen Sprache und Kultur zu einer Priorität erklärt. Er möchte die Präsenz der italienischen Sprache und Kultur in der Schweiz stärken. Die Unterstützung von Projekten stützt sich auf die Verordnung über die Landessprachen und die Verständigung zwischen den Sprachgemeinschaften (Sprachenverordnung, SpV, Artikel 10 und 15).

 

Das Bundesamt für Kultur (BAK) unterstützt Projekte in folgenden Bereichen:

  1. Kultur und Sensibilisierung für die italienische Sprache und Kultur;
  2. Entwicklung und Vermittlung von didaktischem Material in italienischer Sprache;
  3. Zweisprachige Maturitätsprogramme in Kombination mit Italienisch.

Gesuche sind bis zum 1. Oktober 2018 und auf der Förderplattform des BAK einzureichen.

Weitere Informationen zu den Unterstützungsbedingungen sind auf der dazugehörenden Übersichtsseite verfügbar.