Bedingungen und Grundsätze
Bedingungen zur Durchführung eines J+S-Schulsportkurses
Teilnehmerzahl
- Mindestens 3 bis maximal 24 Teilnehmende im J+S-Alter (5-20 Jahre) pro Leiter
- Ab 25 Teilnehmenden zusätzliche Person mit Leiteranerkennung für maximal 12 weitere Teilnehmende
Kursdauer
- Mindestens 15 Kurswochen in einem Zeitraum von maximal sechs Monaten
- Mindestens 15 Trainings in 12 Trainingswochen
Aktivitätsdauer
- Mindestens 45 Minuten
- Oder 60, 75, maximal 90 Minuten pro Tag
In den Sicherheitssportarten gelten die Bestimmungen des entsprechenden J+S-Leitfadens.
Bedingungen zur Durchführung eines J+S-Lagers
Für die Durchführung eines J+S-Lagers, das unabhängig von einem J+S Kurs angeboten wird, müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:
Teilnehmerzahl
- Mindestens zwölf Teilnehmende im J+S-Alter
Lagerleitung
- Mindestens zwei Personen, die zur Leitung in der entsprechenden Sportart und der Zielgruppe Kinder oder Jugendliche berechtigt sind
Lagerdauer
- Mindestens vier aufeinanderfolgende Tage
Aktivitätsdauer
- Pro Lagertag mindestens zwei Einheiten J+S-Aktivitäten
- Mindestens vier Stunden
Übernachtung
- Eine Lagergemeinschaft beinhaltet das Zusammenleben und gemeinsame Übernachten an einem bestimmten Ort.
- Ausnahme: Lager, an denen ausschliesslich Kinder (5-10 Jahre alt) teilnehmen, dürfen auch ohne gemeinsame Übernachtung durchgeführt werden.
Bedingungen und Grundsätze für den Erhalt von kantonalen Unterstützungsgeldern des freiwilligen Schulsportes
Folgende Bedingungen müssen für den Erhalt der zusätzlichen kantonalen Unterstützungsgelder erfüllt sein:
- Der Organisator des freiwilligen Schulsportangebots ist eine öffentliche oder staatlich anerkannte private Schule der Primarstufe, der Sekundarstufe I oder II bzw. ein öffentlicher oder staatlich anerkannter privater Kindergarten im Kanton Graubünden.
- Die Angebote des freiwilligen Schulsports finden werktags vor 19.00 Uhr statt.
- Für freiwillige Schulsportangebote auf der Volksschulstufe werden die Schulsportanlagen sowie alle gemeindeeigenen Sportanlagen von der Gemeinde bzw. Schulgemeinde kostenlos zur Verfügung gestellt.
- Für freiwillige Schulsportangebote auf der Sekundarstufe II werden die Schulsportanlagen von der Schule kostenlos zur Verfügung gestellt.
- Das Kursangebot wird über die Schule ausgeschrieben und steht allen Schülerinnen und Schülern offen, unabhängig von einer Vereinsmitgliedschaft.
- Die Schulsport-Gruppe nimmt nicht an Meisterschaften, Wettkämpfen oder Turnieren des entsprechenden Sportverbandes teil.
- Das Angebot des freiwilligen Schulsports wird nicht gleichzeitig im Rahmen der Verordnung über weitergehende Tagesstrukturen beim Kanton zur Unterstützung angemeldet.
- Der Beitrag für freiwillige Schulsportkurse (J+S-Beitrag und kantonale Unterstützungsgelder) wird vollumfänglich für die Entschädigung der Leiterin bzw. des Leiters und des J+S-Coaches eingesetzt.
- Das Logo für den freiwilligen Schulsport von graubündenSport wird bei Publikationen sowie in einem allfälligen Internetauftritt verwendet und es wird an geeigneter Stelle auf die Unterstützung von graubündenSport hingewiesen.