Der Kanton Graubünden möchte langfristig professionelle Strukturen für den Leistungssport sicherstellen und deshalb den Aufbau und Betrieb von regionalen und nationalen Leistungszentren unterstützten. Deshalb wurde im Zuge des neuen Sportförderungsgesetztes ein neues Fördergefäss zur Unterstützung dieser Leistungszentren geschaffen. Leistungszentren im Kanton Graubünden, welche im Nachwuchskonzept des nationalen Verbandes vorgesehen sind und in einer gültigen Verfügung betreffend der J+S-Nachwuchsförderung durch das Bundesamt für Sport bestimmt werden, können Beiträge ausgerichtet werden. Die dazugehörigen Weisungen finden Sie hier:
Die beitragsberechtigten Organisationen werden jeweils im Januar dazu aufgefordert, die nötigen Unterlagen bis Ende März einzureichen.