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Für die Erstellung, Erneuerung oder Erweiterung von Sportanlagen und Sportbauten können 20% der Gesamtkosten aus dem Sport-Fonds finanziert werden. Von dieser Leistung ausgeschlossen sind Sportanlagen, die von öffentlichen Körperschaften erstellt, oder die kommerziell genutzt werden. Der Baubeginn darf erst nach der Beitragszusicherung erfolgen.

Bevor Sie das Online-Gesuchsformular ausfüllen, bitten wir Sie, folgende Unterlagen bereitzuhalten:

  • Kostenzusammenstellung mit Offerten und Finanzierungsplan inkl. Beiträge der öffentlichen Hand und von Tourismusorganisationen (elektronisch)
  • Erfolgsrechnung, Bilanz und Revisorenbericht der letzten zwei Jahre (elektronisch)
  • Angaben über Eigenleistungen der Gesuchstellerin bzw. des Gesuchstellers (Arbeitsstunden von Vereinsmitgliedern können mit 20 Franken veranschlagt werden [elektronisch])
  • Grundbuchauszug (wenn die Anlagen im Eigentum der gesuchstellenden Sportorganisation ist [elektronisch])
  • Baurechtsvertrag mit allfälligem Grundbuchauszug (wenn die Anlage im Baurecht errichtet wird [elektronisch])
  • Nachweis der Nutzungsdauer von mindestens zehn Jahren mit Vorzugsstellung für die gesuchstellende Sportorganisation (bei Investitionsbeiträgen an Sportanlagen und Sportbauten von Dritten [elektronisch])
  • Weitere Unterlagen: bspw. Pläne oder Bilder der Anlage (elektronisch)
  • Kontoverbindung wie bei der Bank/Post hinterlegt

Weiter machen wir Sie darauf aufmerksam, dass die Weisungen betreffend Beiträge für Sportanlagen und Sportbauten zwingend einzuhalten sind. Der Baubeginn darf gemäss Art. 7 c), erst nach der Beitragszusicherung erfolgen.

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