Stipendien und Darlehen
Der Kanton Graubünden leistet im Rahmen des Stipendiengesetzes Ausbildungsbeiträge.
Das Gesetz über Ausbildungsbeiträge (Stipendiengesetz, StipG)
wurde auf das Schuljahr 2007/08 in Kraft gesetzt. Die Ausbildung muss zu einem anerkannten Abschluss führen. Ausbildungsbeiträge an Ausbildungen im Ausland sind ebenfalls möglich. Unter Ausbildungsbeiträgen sind Stipendien und Darlehen zu verstehen.
Rechtsgrundlagen:
Stipendienverfügungen stützen sich auf folgende Rechtsgrundlagen:
Gesetz über Ausbildungsbeiträge (
Stipendiengesetz, StipG)
vom 5. Dezember 2006 (BR 450.200)
Verordnung zum Gesetz über Ausbildungsbeiträge (
Stipendienverordnung, StipVO) vom 19. Juni 2007 (BR 450.250)