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Nach Ausbildungsabschluss sind folgende Raten in Prozent des gewährten Darlehens fällig:

2 Prozent im ersten Jahr;
6 Prozent im zweiten Jahr;
6 Prozent im dritten Jahr;
8 Prozent im vierten Jahr;
8 Prozent im fünften Jahr.

Danach ist die restliche Schuld innert sieben Jahren in Absprache mit der Fachstelle und auf der Basis eines Abzahlungsplanes zurückzuzahlen.

Bei Abbruch der Ausbildung sind die für den nicht absolvierten Ausbildungsabschnitt bereits ausbezahlten Darlehen innerhalb eines Jahres seit Ausbildungsabbruch zurückzuerstatten. In begründeten Fällen können andere Rückzahlungsmodalitäten festgelegt werden.