Wie viel Darlehen bekomme ich?
Als Entscheidungsgrundlage für die Gewährung von Darlehen dienen unter anderem die aktuellen Einkommens- und Vermögensverhältnisse der gesuchstellenden Person und deren Eltern sowie die mutmasslichen Ausbildungs- und Lebenshaltungskosten.
Weitere Informationen zu Darlehen sind in der Verordnung zum Gesetz über Ausbildungsbeiträge (Stipendienverordnung, Stip VO);
BR 450.250, Abschnitt III Darlehen, zu finden.