Wann ist das Stipendiengesuch einzureichen?
Stipendiengesuche sind innerhalb von 3 Monaten nach Ausbildungs- bzw. Schuljahresbeginn einzureichen!
Stipendien sind für jedes Ausbildungsjahr neu zu beantragen und können weder rückwirkend noch im Voraus zugesprochen werden!
Weitere wichtige Informationen zum Eingabeverfahren eines Stipendiengesuches:
- Vor Ausbildungsbeginn bzw. vor Beginn des Schuljahres können keine Gesuche eingereicht werden.
- Der Eingabetermin für ein Stipendiengesuch ist auf jeden Fall einzuhalten (Poststempel ist massgebend).
- Sind nicht alle erforderlichen Unterlagen für die Gesuchseinreichung vorhanden, so ist das Stipendiengesuch trotzdem fristgerecht einzureichen.
- Die Beweislast für die fristgerechte Einreichung des Stipendiengesuches liegt bei der gesuchstellenden Person bzw. bei der Person in Ausbildung.
- Verspätet eingereichte Gesuche werden pro rata temporis (zeitanteilig) berechnet. Die noch stipendierbare Zeit muss mindestens drei Monate betragen.