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Der Kanton Graubünden pflegt zahlreiche bilaterale Kontakte zu anderen Kantonen. Eine besondere Bedeutung kommt dabei der Zusammenarbeit mit den angrenzenden Kantonen zu.

Eine enge Zusammenarbeit mit anderen Kantonen findet ebenfalls im Rahmen der interkantonalen Konferenzen statt. Im föderalen System der Schweiz existieren gesamtschweizerische sowie regionale Konferenzen. Es wird zudem unterschieden zwischen Regierungskonferenzen, die Querschnittfunktionen wahrnehmen, und Fachdirektorenkonferenzen, die einen bestimmten Politikbereich abdecken. Auf Regierungs- und Verwaltungsebene nimmt der Kanton Graubünden Einsitz in verschiedenen interkantonalen Gremien.

Konferenz der Kantonsregierungen (KdK)

Die Konferenz der Kantonsregierungen (KdK) bezweckt, die Zusammenarbeit unter den Kantonen in ihrem Zuständigkeitsbereich zu fördern und in kantonsrelevanten Angelegenheiten des Bundes die erforderliche Koordination und Information der Kantone sicherzustellen. Sie befasst sich insbesondere mit Fragen:

  • zur Erneuerung und Weiterentwicklung des Föderalismus;
  • zur Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen;
  • zur Willensbildung und Entscheidungsvorbereitung im Bund;
  • zum Vollzug von Bundesaufgaben durch die Kantone;
  • zur Aussen- und Europapolitik.

Mitglieder der KdK sind die Regierungen aller 26 Kantone. Hauptorgan der KdK ist die vierteljährlich tagende Plenarversammlung. Hier sind alle Kantone durch je ein Mitglied der Regierung mit jeweils einer Stimme vertreten und beschliessen die politischen Geschäfte der KdK.

Der Leitende Ausschuss ist das Führungsorgan der KdK. Im Leitenden Ausschuss bereiten 9 Regierungsrätinnen und Regierungsräte aus allen Regionen die Geschäfte der Plenarversammlung vor. Gemäss Geschäftsordnung verfügt die rätoromanische Schweiz über einen ständigen Sitz im Leitenden Ausschuss.

Weitere Informationen: www.kdk.ch