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Kanzleidirektor
 

Der Kanzleidirektor leitet die Standeskanzlei als Stabs-, Koordinations- und Verbindungsstelle von Grossem Rat, Regierung und Verwaltung. Die Standeskanzlei ist im Bereich Führungsunterstützung und als zentrale Dienstleisterin für Verwaltung sowie Bürgerinnen und Bürger tätig. Der Kanzleidirektor ist sodann zusammen mit seinen Mitarbeitenden zuständig für die Organisation und Vorbereitung der Regierungssitzungen, an welchen er mit beratender Stimme teilnimmt. Er wird von der Regierung gewählt.