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Hinweis zur Wählerzahl:

In einem ersten Schritt – der sogenannten Oberzuteilung - werden zunächst alle abgegeben Stimmen auf Kantonsebene betrachtet. Die 120 Grossratssitze werden entsprechend den erzielten Wähleranteilen auf die einzelnen Parteien verteilt. Damit die Stimmen, welche die Parteien in den einzelnen Wahlkreisen erzielen, kantonal vergleichbar sind und jede Stimme gleich viel zählt, braucht es eine Gewichtung. Dafür werden die erzielten Stimmen einer Partei jeweils durch die Anzahl der zu vergebenden Sitze im entsprechenden Wahlkreis geteilt. Das Ergebnis davon ist die Wählerzahl.