Navigation

Inhaltsbereich

Regionalgerichte lösen Bezirksgerichte ab

Die Gebietsreform im Kanton Graubünden führt zur teilweisen Neustrukturierung der Bündner Justiz. Aus den bisherigen Bezirksgerichten werden per 2017 Regionalgerichte. Die Regierung hat eine entsprechende Teilrevision des Gerichtsorganisationsgesetzes in die Vernehmlassung geschickt.

Als weitere Etappe zur Umsetzung der vom Bündner Stimmvolk im Jahr 2012 befürworteten Gebietsreform werden elf Regionalgerichte geschaffen. Sie üben anstelle der bisherigen elf Bezirksgerichte künftig als untere kantonale Gerichte die Zivil- und Strafgerichtsbarkeit aus. Die Ausgestaltung der Regionalgerichte soll analog zur heutigen Regelung des Kantonsgerichts vorgenommen werden. So werden beispielsweise Rechnung und Budget eines jeden Regionalgerichtes in die Rechnung bzw. in das Budget des Kantons integriert. Damit werden die Regionalgerichte unmittelbarer Teil der Gebietskörperschaft des Kantons Graubünden. Keinen Einfluss hat die Gerichtsreform auf die Bestellung der Richterinnen und Richter der Regionalgerichte. Diese werden wie bisher vom Stimmvolk der jeweiligen Region gewählt.