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Die Regierung hat die Vernehmlassung zum Entwurf für eine Totalrevision des Gesundheitsgesetzes gestartet. Das neue Gesundheitsgesetz löst das geltende Gesetz aus dem Jahre 1984 ab und trägt der Entwicklung im öffentlichen Gesundheitswesen Rechnung.
Das kantonale Recht wird den bundesrechtlichen Vorgaben angepasst, dies in den Bereichen Prävention, Epidemienbekämpfung und Berufsausübung der Gesundheitsfachpersonen. Im neuen Gesundheitsgesetz werden zudem die Rechte und Pflichten der Patientinnen und Patienten gegenüber dem geltenden Recht detaillierter geregelt und die Aufgabenteilung zwischen Gemeinden und Kanton umfassender festgelegt. Die Umsetzung des Notfalldienstes, welcher bis anhin den Ärztinnen und Ärzten sowie Zahnärztinnen und Zahnärzten obliegt, wird den jeweiligen Standesorganisationen übertragen. Ferner werden festgestellte Lücken bei den Bestimmungen zu der gesundheitspolizeilichen Aufsicht durch den Kanton, bei den Strafbestimmungen sowie bei den Disziplinarmassnahmen geschlossen.