Vernehmlassung zum Entwurf für eine Totalrevision des Gesetzes über das Gesundheitswesen des Kantons Graubünden (Gesundheitsgesetz)
Die Regierung hat die Vernehmlassung zum Entwurf für eine Totalrevision
des Gesundheitsgesetzes gestartet. Das neue Gesundheitsgesetz löst das geltende
Gesetz aus dem Jahre 1984 ab und trägt der Entwicklung im öffentlichen
Gesundheitswesen Rechnung.
Das kantonale Recht wird den bundesrechtlichen Vorgaben angepasst, dies
in den Bereichen Prävention, Epidemienbekämpfung und Berufsausübung der
Gesundheitsfachpersonen. Im neuen Gesundheitsgesetz werden zudem die Rechte und
Pflichten der Patientinnen und Patienten gegenüber dem geltenden Recht
detaillierter geregelt und die Aufgabenteilung zwischen Gemeinden und Kanton
umfassender festgelegt. Die Umsetzung des Notfalldienstes, welcher bis anhin
den Ärztinnen und Ärzten sowie Zahnärztinnen und Zahnärzten obliegt, wird den
jeweiligen Standesorganisationen übertragen. Ferner werden festgestellte Lücken
bei den Bestimmungen zu der gesundheitspolizeilichen Aufsicht durch den Kanton,
bei den Strafbestimmungen sowie bei den Disziplinarmassnahmen geschlossen.