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Die Teilrevision des Gesetzes über die Förderung der Krankenpflege und der Betreuung von kranken und pflegebedürftigen Personen (KPG; BR 506.000) bezweckt die Umsetzung der von der Regierung im Bericht zur Spital- und Pflegefinanzierung im Kanton Graubünden (B 2015-2016 S. 1035 ff.) vorgeschlagenen und vom Grossen Rat in der Junisession 2016 unterstützten Massnahmen. Zudem sieht die Teilrevision des KPG eine Neuerung im Bereich der Finanzierung des Pflege- und Betreuungsaufwands von ausserordentlich pflege- und/oder betreuungsaufwendige Bewohnerinnen und Bewohner von Alters- und Pflegeheimen vor. Für diese Personen soll die Regierung ermächtigt werden, zusätzlich zu den aufgrund der BESA-Einstufung verrechenbaren Kosten weitere Kosten für deren Pflege und Betreuung anzuerkennen. Die Regierung soll zudem zur Förderung von Kurzaufenthalten zur Entlastung pflegender und betreuender Angehöriger die anerkannten Pensionskosten entsprechend der von den Alters- und Pflegeheimen ausgewiesenen Pflegetage für Kurzaufenthalte differenzieren können. Schliesslich sollen die Beitragskürzungen des Kantons, welche vorgenommen werden, wenn die von der Regierung festgelegte Anzahl Ausbildungsplätze für Gesundheits- und Sozialberufe nicht zur Verfügung gestellt werden, denjenigen Institutionen zukommen, welche mehr Ausbildungsplätze als gefordert zur Verfügung stellen. Damit sollen jene Einrichtungen, welche überdurchschnittliche Ausbildungsanstrengungen unternehmen, belohnt werden.

Eröffnung: 22. Dezember 2016
Frist abgelaufen: 22. März 2017