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Auf Bundesebene ist das Geldspielrecht neu in einem einzigen Gesetz normiert. Diese Neuordnung wird von etlichen inhaltlichen Anpassungen begleitet.

Diese Änderungen auf Bundesebene bedingen eine Totalrevision des kantonalen Geldspielrechts. Die Anpassung des interkantonalen Geldspielrechts bildet nicht Gegenstand der vorliegenden Vorlage. In einem neuen Geldspielgesetz des Kantons Graubünden sollen die Zulässigkeit, Durchführung sowie Aufsicht von Geldspielen, die kantonalen Massnahmen zur Bekämpfung des exzessiven Geldspiels und die Besteuerung der Spielbanken geregelt werden, soweit das Bundesrecht kantonale Regelungen zulässt.

Eröffnung: 1. April 2019
Frist: 30. Juni 2019