Teilrevision des Gesetzes über den Natur- und Heimatschutz im Kanton Graubünden (Kantonales Natur- und Heimatschutzgesetz, KNHG; BR 496.000)
Die Regierung gibt den Entwurf zur Teilrevision des Gesetzes über den Natur- und Heimatschutz im Kanton Graubünden (Kantonales Natur- und Heimatschutzgesetz, KNHG; BR 496.000) in die Vernehmlassung. Mit dieser Gesetzesanpassung soll für betroffene Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer eine Einsprachemöglichkeit gegen den Aufnahmeentscheid ihres Objekts in das kantonale Bauinventar geschaffen werden.
Eröffnung: 23. September 2021
Frist: 23. Dezember 2021