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Die Fachstelle Integration des Kantons Graubünden unterstützt Integrationsprojekte, welche die Angebote der Regelstrukturen wie Kindergarten, Schule, Berufsbildung, Arbeitsmarkt, Gesundheitswesen ergänzen. Ziel ist die Förderung der sprachlichen, beruflichen und sozialen Integration von längerfristig und rechtmässig anwesenden Ausländerinnen und Ausländern, um ihnen einen chancengleichen Zugang zu gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Ressourcen unseres Kantons zu ermöglichen.

Zu diesem Zweck gewährt der Kanton in Zusammenarbeit mit dem Bund finanzielle Unterstützung für Integrationsprojekte in den Bereichen Sprache, frühe Förderung und Elternbildung, Information und Alltagsorientierung, niederschwellige Bildung und soziale Integration, gemäss entsprechenden Richtlinien für die Gesuchseingaben.

Ihr Projektgesuch können Sie über unsere neue Online-Plattform einreichen. In der ersten Phase steht sie nur auf Deutsch zur Verfügung. Falls Sie Hilfe benötigen, unterstützen wir Sie gerne.

Link der Online-Plattform: https://integrationsfoerderung.gr.ch/de/

Es besteht kein Anspruch auf einen finanziellen Beitrag.

Förderkriterien

Muss-Kriterien

  1. Das Projekt richtet sich an längerfristig und rechtmässig im Kanton anwesende Ausländerinnen und Ausländer und hat eine klare Zielsetzung.
  2. Das Projekt definiert die Zielgruppe der Fördermassnahmen und erklärt, wie die Zielgruppe erreicht wird.
  3. Die Projektkosten stehen in einem angemessenen Verhältnis zum beabsichtigten Nutzen
  4. Das Projekt ist nachhaltig und trägt der Langfristigkeit des individuellen Integrationsprozesses Rechnung.
  5. Die Kostenbeteiligung des Kantons bedingt eine angemessene Drittfinanzierung.

Soll-Kriterien

  1. Das Projekt verbessert und fördert den Zugang der Zugewanderten zu staatlichen und privaten Institutionen.
  2. Das Projekt orientiert sich an den Bedürfnissen der Alltagswelt der Ausländerinnen und Ausländer. Zum Alltag gehört auch eine soziale und kulturelle Integration.
  3. Das Projekt stärkt Eigenkompetenzen und individuelle Ressourcen. Es befähigt die angesprochene Zielgruppe, die eigenen Kräfte für die Integration zu mobilisieren und eigenverantwortlich mitzubestimmen.
  4. Das Projekt berücksichtigt die Tatsache, dass Integration ein gegenseitiger Prozess ist und bezieht – wenn immer möglich – die Gesamtbevölkerung mit ein.
  5. Das Projekt fördert den Erwerb von Schlüsselkompetenzen für das Fortkommen in Schule, Ausbildung und Arbeit oder einen Ein- oder Wiedereinstieg ins Erwerbsleben.

Richtlinien

Richtlinien Frühe Förderung und Elternbildung

Richtlinien Information, niederschwellige Bildung und soziale Integration