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Der Bundesrat hat am 16. November 2022 die Ergebnisse der Konsultation zu den Verordnungsentwürfen zur Kenntnis genommen und das weitere Vorgehen festgelegt. Im Falle einer schweren Gasmangellage würden die Verordnungsentwürfe an die dann bestehende Situation angepasst. Beispielsweise könnte die Raumtemperatur für Innenräume von mit Erdgas beheizten Gebäuden auf 20 Grad Celsius beschränkt werden. ...
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