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Haushalten, ohne Energie zu verschwenden

Im Haushalt bewirken kleine Energieeinsparungen Grosses. Denn bei über 3,9 Millionen Privathaushalten in der Schweiz ist das Energiesparpotenzial immens. Verschwenden auch Sie mit ein paar einfachen Tipps weniger Ressourcen und Geld.

 

Handbuch und Checklisten für die Bevölkerung

Handbuch und Checklisten für die Bevölkerung

Unsere 5 Top-Spartipps

1. Heizung runterdrehen
Die Raumtemperatur sollte nie mehr als 20 °C betragen. Reduzieren Sie sie um 1 °C, sparen Sie bis zu 10 % Heizenergie.

2. Kochen mit Deckel
Beim Kochen verdampft ein Grossteil der Energie. Setzen Sie immer einen Deckel auf den Topf, der die Energie zurückhält. So wird übrigens auch das Essen schneller gar.

3. Lichter löschen
Brennendes Licht in einem leeren Raum verpufft unnötig Energie. Schalten Sie es aus, wenn Sie den Raum verlassen.

4. Geräte richtig abschalten
Computer, TV-Geräte und Kaffeemaschinen verbrauchen auch im Stand-by- und Schlafmodus Energie. Schalten Sie diese Geräte daher immer ganz aus.

5. Duschen statt baden
Sparen Sie viel Warmwasser, indem Sie nur kurz und nicht zu heiss duschen. Eine Wassertemperatur um 37°C ist für den Körper und fürs Energiesparen ideal.

 

Weitere Spartipps finden Sie hier.

Wichtigste Fragen und Antworten (FAQ)

Wo bezieht die Schweiz ihre Energie?

  • Aus eigener Stromproduktion: Wasserkraft, Solarkraft, Atomkraft, Windkraft.
  • Stromimporte: Primär aus Nachbarländern.
  • Gasimport aus Deutschland, von Russland kommend.
    Import von Erdöl.

Warum besteht jetzt die Gefahr einer Energiemangellage?

  • Weil Frankreich rund die Hälfte seiner Atomkraftwerke im Herbst nicht am Netz hatte. 
  • Weil Russland wegen der Kriegssanktionen kein Gas mehr nach Europa liefert.
  • Weil wegen fehlender Niederschläge im Winter 2022 die zur Stromproduktion nötigen Wasserstände in den Schweizer Flüssen und Stauseen im Sommer 2022 tief waren.
  • Weil die Schweiz kein Solidaritätsabkommen zur Stromlieferung mit den Nachbarländern abgeschlossen hat.

Wann besteht die Gefahr einer Energiemangellage?

Im Winter. Dies, weil der Energiebedarf im Winter wegen tieferen Temperaturen und längerer Dunkelheit viel höher ist als im Sommer. Die Stauseen sind in der zweiten Winterhälfte mit weniger Wasser als in der ersten gefüllt. Sollte eine Energiemangellage Tatsache werden, ist sie in den Monaten Februar bis April zu erwarten.

Wie akut ist das Szenario einer Energiemangellage wirklich?


Eine absolut zuverlässige Prognose ist nicht möglich. Der Bund geht davon aus, dass die Stromversorgung nicht über mehrere Wochen gefährdet sein wird. Einzelne Versorgungsengpässe können aber nicht ausgeschlossen werden. Die Lage kann sich je nach Entwicklung des Kriegs in der Ukraine und der Anzahl französischer AKWs, die im Winter am Netz sein werden, entspannen oder zuspitzen.

Wie versucht der Bund eine Energiemangellage zu verhindern?

  • Mit Sparappellen an Bevölkerung und Wirtschaft
    https://www.nicht-verschwenden.ch/de/spartipps-privathaushalte
  • Mit Aufrufen zur effizienteren Nutzung von Energie.
  • Mit der Bereithaltung einer Wasserkraftreserve (garantierter Wasserstand in mehreren Stauseen).
  • Mit der Möglichkeit einer raschen Inbetriebnahme von Reserve-Gaskraftwerken.

Was kann die Bevölkerung selbst tun, um eine Energiemangellage zu verhindern?

Wie kann eine Energiemangellage Bevölkerung und Wirtschaft treffen?

  • Phase 1: Appell zum Stromsparen.
  • Phase 2: Einzelne Verbote, z.B. Betrieb von Freizeit-Einrichtungen und Werbemittel (Schwimmbäder, Saunen, Eisfelder, Leuchtreklamen, Rolltreppen, usw.).
  • Phase 3: Stromkontingente für Grossverbraucher.
  • Phase 4: Temporäre Netzabschaltungen für Bevölkerung und Wirtschaft.

Was können Netzabschaltungen auslösen?

Ohne Strom funktioniert das Leben nicht mehr wie gewohnt. Infrastrukturen und Geräte können nicht mehr betrieben werden. Alltägliche Dinge wie Wasserversorgung, Abwasserentsorgung, Einkaufen und bargeldloses Zahlen, Kochen, Duschen, Kühlschrank, Waschen, Telefon, Internet, Radio, TV, Bancomat, Arztbesuche, Tanken, usw. werden erschwert oder verunmöglicht. Dies kann Unsicherheiten und Ängste auslösen. Auch wird die Erreichbarkeit von Verwandten und Bekannten erschwert oder verunmöglicht.

Was kann ich tun, um im Fall einer Energiemangellage vorbereitet zu sein?

  • Strom-Ersatzprodukte einkaufen: Taschenlampe, Batterieradio, Batterien, Powerbanks, Kerzen, Feuerzeug/Zündhölzer, Gaskocher, Outdoor-Gasgrill.
  • Notvorrat pro Haushaltsmitglied: Grundnahrungsmittel, Trinkwasser und WC-Papier für 7 - 10 Tage.
  • Die Verfügbarkeit von lebenswichtigen Medikamenten sicherstellen.
  • Kleiner Stock an Bargeld bereithalten.
  • Bei der Gemeinde fragen, wo der am nächsten zu meiner Wohnadresse liegende Notfalltreffpunkt ist.

Wie erhalte ich im Falle von geplanten Netzabschaltungen vorab Informationen der Behörden?

  • Über Radio, TV, Flugblätter/Broschüren, Internet, Social Media, Zeitungen, usw.
  • Evtl. über Info-Veranstaltungen.

Wie erhalte ich im Falle von plötzlichen, ungeplanten Netzabschaltungen und nicht mehr funktionierenden Kommunikationsmitteln Informationen der Behörden?

An den Notfalltreffpunkten meiner Gemeinde. Die Gemeinden planen derzeit die erforderlichen Notfalltreffpunkte. Weitere Informationen sind gegen Ende Jahr verfügbar. 

Wie soll ich mich im Falle von Netzabschaltungen verhalten?

  • Ruhig bleiben.
  • Nachbarschaftliche Hilfe anbieten.
  • Um nachbarschaftliche Hilfe bitten, falls nötig.
  • Augen und Ohren offenhalten und besondere Vorkommnisse den Behörden melden. Fall die Kommunikationsmittel nicht mehr funktionieren, mit persönlicher Vorsprache im Gemeindehaus oder beim Notfalltreffpunkt.

Wer kümmert sich um die Schulkinder, falls der reguläre Schulbetrieb der obligatorischen Schulen wegen einer Energiemangellage ausfällt?

Im Vordergrund steht die private Betreuung der Kinder und Jugendlichen. Ist auf Stufe Kindergarten/Primarschule die private Betreuung der Kinder nicht möglich, ist dies der Schulträgerschaft zwingend zu melden. Die jeweilige Schulträgerschaft ist angehalten, während der Schulzeiten für Kinderarten und Primarschule ein Betreuungsangebot sicherzustellen. 

Wo informiert der Kanton Graubünden zur möglichen Energiemangellage?

E-Mail: energie@gr.ch
Telefon: 0800 005 005 (Montag bis Freitag, 8 – 20 Uhr, Samstag 9  – 14 Uhr)

Vorbereitungsmassnahmen und Verhaltenshinweise

Kluger Rat - Notvorrat

Lebensmittel und andere Verbrauchsgüter werden täglich über ein gut funktionierendes Verteilersystem transportiert. Fällt dieses Transportsystem aufgrund blockierter Strassen oder aus anderen Gründen aus, können kleinere Ortschaften innert kurzer Zeit von der Lebensmittelversorgung abgeschnitten werden. Man geht heute davon aus, dass ein Versorgungsunterbruch zwar nicht Monate, aber doch mehrere Tage andauern könnte. Deshalb empfiehlt die wirtschaftliche Landesversorgung (WL), einen Vorrat für rund eine Woche zu halten.

Da bei einem Stromunterbruch auch Bancomaten betroffen sind und elektronische Zahlungsmittel wie Debit- und Kreditkarten oder die Bezahlung via Smartphone ausfallen können, empfiehlt die WL eine minimale Bargeldreserve in kleinen Scheinen.

Broschüre «Kluger Rat - Notvorrat»

 

Vorbereitungsmassnahmen und Verhaltenshinweise vom Bundesamt für wirtschaftliche Landesversorgung finden Sie hier.

Mögliche Massnahmen bei einer Strommangellage

Mögliche Massnahmen bei einer Strommangellage

Die Elektrizität ist für die Bevölkerung wie auch für die Wirtschaft von zentraler Bedeutung. Sind Stromangebot und Stromnachfrage während mehrerer Tage, Wochen oder sogar Monate nicht mehr im Einklang, spricht man von einem Engpass in der Stromversorgung oder einer Strommangellage. Diese kann beispielsweise eintreten, wenn die Wasserstände in Flüssen und Stauseen tief sind, die inländische Stromproduktion deshalb reduziert ist und das Defizit nicht durch zusätzliche Importe gedeckt werden kann.

Die Stromversorgung ist in der Schweiz grundsätzlich Sache der Wirtschaft. Ist die Wirtschaft nicht mehr in der Lage, einer Mangellage mit eigenen Mitteln zu begegnen, greift der Bund lenkend ein. Für die Vorbereitung und Durchführung von Bewirtschaftungsmassnahmen bei einer Strommangellage ist die wirtschaftliche Landesversorgung (WL) zuständig.

In einer Strommangellage gibt es Strom, aber zu wenig. Deshalb würde der Bund die Bevölkerung und die Wirtschaft in einem ersten Schritt mittels Sparappellen aufrufen, den Stromverbrauch freiwillig zu reduzieren.

Reichen die Sparappelle nicht aus, kann die wirtschaftliche Landesversorgung auf vorbereitete Strombewirtschaftungsmassnahmen zur Lenkung des Stromverbrauchs und des Stromangebots zurückgreifen. Diese Massnahmen haben zum Ziel, weiterhin ein geordnetes gesellschaftliches Zusammenleben in der Schweiz zu ermöglichen.

Mögliche Massnahmen bei einer Gasmangellage

Mögliche Massnahmen bei einer Gasmangellage

Die Gasversorgung ist in der Schweiz grundsätzlich Sache der Wirtschaft. Ist die Wirtschaft nicht mehr in der Lage, einer schweren Mangellage mit eigenen Mitteln zu begegnen, greift der Bund lenkend ein. Das vorliegende Bewirtschaftungskonzept und die darin enthaltenen Massnahmen kommen nur im Fall einer unmittelbar drohenden oder bereits bestehenden schweren Mangellage zum Einsatz. Sie dienen dazu, eine Verschlechterung der Versorgungslage und damit die Notwendigkeit von weitergehenden Massnahmen zu verhindern. Sie werden stets befristet in Kraft gesetzt und so rasch wie möglich wieder aufgehoben.

Die Verordnungsentwürfe werden erst im Falle einer schweren Mangellage in Kraft gesetzt und müssen dann unter Berücksichtigung der aktuellen Lage angepasst werden. Beispielsweise könnten verschiedene Regionen unterschiedlich stark von Gasmangel betroffen sein. Der Umfang der Massnahmen muss zudem stets an die Schwere der Mangellage angepasst werden. Je nach Verlauf der Mangellage ist auch eine gestaffelte Umsetzung möglich.

Sobald sich eine Mangellage abzuzeichnen beginnt, ergehen Sparappelle an alle Erdgasverbraucher. Kommt es trotz des Aufrufs zum freiwilligen Sparen zu einer Verschärfung der Mangellage, kann der Bundesrat die Unterbrechung der Erdgaslieferung für alle umschaltbaren Anlagen anordnen. Der Bundesrat hat angesichts der aktuellen Situation die Inkraftsetzung der Verordnung über die Umschaltung erdgasbetriebener Zweistoffanlagen aufgrund einer schweren Mangellage bei der Erdgasversorgung an das Eidgenössische Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung WBF delegiert. Durch die Umschaltung der Zweistoffanlagen auf andere Energieträger kann eine rasche Reduktion des Erdgasverbrauchs um 15 bis 20 Prozent erreicht werden.

Falls diese Bewirtschaftungsmassnahmen nicht ausreichen, um der Mangellage zu begegnen und sich eine weitere Verschlechterung der Versorgungslage abzeichnet, können per Verordnung Verbrauchsbeschränkungen und Verbote bestimmter Verwendungszwecke erlassen werden. Die Verwendung von Gas in den Bereichen Freizeit und Wellness sowie nicht-betriebsrelevante Anwendungen können verboten werden. Lebenswichtige Güter und Dienstleistungen dürfen nicht wesentlich betroffen sein. In der Schweiz wird ein hoher Anteil des Erdgases für das Heizen eingesetzt. Reduktionspotenzial besteht deshalb vor allem bei der Raumtemperatur.
Die Haushalte haben in der Schweiz einen Anteil von über 40 Prozent am Gasverbrauch. Sie können deshalb, je nach Schwere der Mangellage und Wirksamkeit der freiwilligen Sparappelle, auch von Verwendungsbeschränkungen und Verboten betroffen sein. Verwendungsbeschränkungen und Verbote dienen dazu, eine Kontingentierung, die mit bedeutenden volkwirtschaftlichen Schäden verbunden wäre, möglichst zu verhindern.

Falls die vorangehenden Massnahmen nicht ausreichen, kann mit einer Kontingentierung der Verbrauch von Einstoffanlagen reduziert werden. Betroffen wären alle Verbraucher, mit Ausnahme der geschützten Kunden (Haushalte und grundlegende soziale Dienste). Die "grundlegenden sozialen Dienste" beschränken sich vorliegend auf Spitäler, Altersheime und Pflegeheime. Neben Polizei und Feuerwehr werden Betriebe im Bereich der Sicherstellung der Trinkwasser- und Energieversorgung, der Abwasserreinigung und der Abfallentsorgung sowie das Freihalten von Weichenanlagen vor Schnee und Eis von der Kontingentierung ausgenommen. Die von einer Kontingentierung betroffenen Unternehmen hätten die Möglichkeit, nicht genutzte Kontingente über einen Pool miteinander zu handeln. Damit könnten die volkswirtschaftlichen Schäden verringert werden.

Fragen und Antworten: Massnahmen Gasmangellage (Konsultation)

Faktenblatt Massnahmen im Fall einer schweren Gasmangellage

Sicher heizen im Strommangelwinter

Feuerungsanlagen aller Art benötigen – unabhängig, ob mit Gas, Öl, Pellets oder Holz betrieben – für eine einwandfreie Verbrennung ausreichend Verbrennungsluft.
Steht diese nicht in genügender Menge zur Verfügung, entsteht durch eine unvollständige Verbrennung giftiges Kohlenmonoxid.