Das Einrichten und Betreiben einer medizinischen Röntgenanlage ist bewilligungspflichtig. Im Bereich der Medizin ist das Bundesamt für Gesundheit (BAG), Abteilung Strahlenschutz, Bewilligungs- und Aufsichtsbehörde.
Fegl infurmativ
Weitere Informationen zum Strahlenschutz
Strahlung, Radioaktivität & Schall