Das
Gesetz verbietet den Verkauf oder die kostenlose Abgabe von
- Wein, Bier und Apfelwein an unter 16-Jährige
- Spirituosen, Aperitifs und Alcopops an unter 18-Jährige
Falls Zweifel am Alter des jugendlichen
Kunden / der jugendlichen Kundin bestehen, ist ein amtlicher Ausweis (Pass,
Identitätskarte oder Führerschein) zur Bestimmung des genauen Alters zu
verlangen.
Am Verkaufspunkt ist ein gut sichtbares
Hinweisschild anzubringen, das klar auf die Abgabebeschränkung aufmerksam macht.
Informationsmaterial kann beim Gesundheitsamt Graubünden bezogen werden.
Rechtliche Grundlagen
Bundesgesetz über die gebrannten Wasser (Alkoholgesetz)
Info
Gemeinsam für den Jugendschutz Gesundheitsamt GR
Jugendschutzplakat