Die Personalproblematik im Gesundheitsbereich ist der Regierung bekannt. Für die aktuellen Schwierigkeiten ausschlaggebend ist unter anderem die Entlöhnung des Pflegepersonals im interkantonalen Vergleich. Eine Arbeitsgruppe, welche sich aus Vertretern des Verbandes Heime + Spitäler Graubünden, des Spitex Verbandes Graubünden, der Berufsorganisationen, der Arbeitgeberseite und des Kantons zusammensetzte, hat in diesem Frühjahr Lohnvergleiche mit anderen Kantonen angestellt. Dabei hat sich einmal mehr gezeigt, dass sich interkantonale Lohnvergleiche aus verschiedenen Gründen schwierig gestalten. So sind die Auskunftsquellen unterschiedlich und in den einzelnen Kantonen die Strukturen und verschiedenen Aufgabenstellungen der einzelnen Berufe, vor allem in mittleren und oberen Kaderpositionen, oft different. Aussagekräftige Lohnvergleiche sind deshalb zeitaufwändig. Dies ist auch der Grund, weshalb die Regierung erst Ende Mai 2001 einen Vorentscheid treffen konnte. Für den definitiven Beschluss betreffend Sofortmassnahmen war sie auf zusätzliche Unterlagen angewiesen. Ihr Ziel war, mit geeigneten Massnahmen das Lohnmittel der Ostschweizer Kantone zu erreichen.
Mit Sofortmassnahmen hat die Regierung bereits einen Teil zur Entschärfung der Situation im Pflegebereich beigetragen. So wurde mit Wirkung ab 1. Juli 2001 eine Arbeitsmarktzulage von jährlich 1'200 bis 3'000 Franken (je nach Berufskategorie und unter Berücksichtigung der Rekrutierungsschwierigkeiten bei den einzelnen Funktionen) eingeführt. Im Übrigen wurden die Schülerlöhne in den Krankenpflegeschulen sowie die Stationsgelder, welche die Spitäler und Heime für die Praktika den Krankenpflegeschulen bezahlen, um 10 Prozent erhöht. Für einige wenige Berufskategorien im Pflegebereich (medizinisch-technisches Personal, Therapiepersonal, Rettungssanität, Hebammen, Pflegedienstleitungen und Berufsschul-lehrerinnen in Pflege) konnte die Arbeitsmarktzulage deshalb noch nicht eingeführt werden, weil die erforderlichen Unterlagen fehlen. Die Regierung wird jedoch in diesem Herbst darüber entscheiden und in Fällen, in denen sich die Einführung einer Arbeitsmarktzulage ebenfalls aufdrängt, diese rückwirkend auf den 1. Juli 2001 einführen.
Wie im Postulat richtig ausgeführt wird, sind die aktuellen Probleme im Pflegebereich vielschichtig und können nicht nur auf die Lohnfrage reduziert werden. Deshalb wird ein Projektteam, welches sich aus Mitgliedern der oben genannten - inzwischen aufgelösten - Arbeitsgruppe zusammensetzt, die weiteren Gründe der aktuellen Schwierigkeiten im Pflegebereich in verschiedenen Teilprojekten prüfen und der Regierung, soweit sie dafür zuständig ist, Bericht erstatten und Antrag stellen. Ein Teilprojekt beinhaltet die Analyse des Besoldungssystems. Dabei wird sich auch die Frage stellen, ob für das Gesundheitswesen ein von der kantonalen Verwaltung losgelöstes Lohnsystem eingeführt werden soll. Zu beachten ist, dass das kantonale Besoldungssystem im Hinblick auf eine Flexibilisierung gegenwärtig ebenfalls geprüft wird. Es wird sich weisen, ob die Fragen der Einreihung des Pflegepersonals im Rahmen dieses Projektes gelöst werden können.