Die Regierung anerkennt in ihrer Stellungnahme zum Integrationskonzept des Bundes
die geleistete Grundlagenarbeit, fordert aber klarere Leitlinien für die Kantone.
(staka) Die Regierung begrüsst es, dass der von der Eidg. Ausländerkommission in die
Vernehmlassung gegebene Bericht "Umrisse zu einem Integrationskonzept" Fragen thematisiert,
die über die eigentliche Migrations- und Ausländerpolitik hinausgehen. Ein fundiertes Konzept
zusammen mit wirksamen Beschränkungen bei der Ausländerzulassung könnte die Akzeptanz des
hohen Bestandes an Ausländern und Ausländerinnen in der Schweiz bei einer breiteren Schicht der
einheimischen Bevölkerung verbessern. Der Bericht zum Integrationskonzept ist eine gute
Grundlagenarbeit. Sie zeigt die Integrationsprobleme auf und analysiert die Ist-Situation.
Vorbehaltlos bejaht werden vor allem die Anstrengungen zur Vernetzung und Koordination aller
Arbeitsstellen, Gruppen und Massnahmen, die sich mit der Integration befassen. Nach Ansicht
der Bündner Regierung sind aber eine analytische Darstellung der Probleme und klare Prioritäten
nur ungenügend aufgearbeitet worden. Die Bundesbehörden werden aufgefordert, klare
Leitplanken zu setzen, an welche sich die Kantone, die schlussendlich ausführend sein werden,
halten können.
Aktualisierte Luftreinhalte-Verordnung wird begrüsst
Die Änderung der Luftreinhalte-Verordnung (LRV) umfasst in erster Linie formale Anpassungen,
die aufgrund des neuen Umwelschutzgesetzes erforderlich wurden. In einigen wenigen Teilen
waren auch kleine materielle Änderungen und Anpassungen angezeigt. Die Regierung begrüsst es,
dass die LRV dem neuesten Stand von Technik und Forschungsergebnissen angepasst wird.
Der Entwurf ist ein gutes Instrument, um die Ziele des Luftreinhalte-Konzepts zu erreichen.
Weitere Verschärfungen der LRV werden indessen abgelehnt.
Sanierung der Invaliden-Versicherung ist dringend
Die Defizite der Invalidenversicherung (IV) nehmen stetig zu. Der Bundesrat betrachtet die
vierte IVG-Revision daher als dringlich und möchte diese in zwei Stufen angehen. Vorgesehen sind
Korrekturen auf der Einnahmen- wie auf der Ausgabenseite. Dabei soll u.a. die heute
überfinanzierte Erwerbsersatz-Ordnung (EO) einen Beitrag an die Sanierung der IV leisten. Die
Regierung unterstützt das Ziel, die hoch überschuldete IV möglichst rasch und nachhaltig zu sanieren.
Ohne Koordination wichtiger Revisionspunkte mit der anstehenden Neuordnung des
bundesstaatlichen Finanzausgleichs führen jedoch verschiedene Massnahmen zu
Lastenabwälzungen auf die Kantone, die nicht akzeptiert werden können.
Prämienverbilligung nicht via Krankenkassen
Die nationalrätlichen Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit (SGK) möchte die nicht
ausgeschöpften Bundessubventionen für die Prämienverbilligung an die Krankenkassen auszuzahlen.
Die Bündner Regierung lehnt den entsprechenden Entwurf für den Erlass eines dringlichen
Bundesbeschlusses über die befristete Auszahlung von Bundesbeiträgen an die Krankenversicherer
entschieden ab. Dieser stellt keinen echten Beitrag zur Dämpfung der Prämiensteigerung dar,
sondern bedeutet vielmehr einen Rückschritt ins alte Giesskannen-System. Zudem wäre ein solches
Vorgehen bei der desolaten Finanzlage des Bundes nicht zu verantworten. Entgegen den
Vorschlägen der SGK beantragt die Regierung für den Fall, dass die Bundesgelder unbedingt
ausgelöst werden müssen, diese auf die Kantone gemäss deren Finanzkraft aufzuteilen. Die Gelder
wären dann zur individuellen Prämienverbilligung zu verwenden.
Bald Boulespiel in Chur?
Der Kursaal- und Casino Chur KCC AG wird mit Auflagen die Bewilligung zum Betrieb des
Boulespiels in den Räumlichkeiten des Hotel Chur erteilt. Der Spielbetrieb wird im Rahmen der
städtischen Gesetzgebung gestattet. An hohen Feiertagen ist jeder Spielbetrieb verboten. Diese
Bewilligung erfolgt unter dem Vorbehalt der bundesrätlichen Genehmigung. Auf Bundesebene gilt
derzeit ein Moratorium für Boulespiel-Genehmigungen. Somit ist ungewiss, wann der Spielbetrieb
in Chur effektiv aufgenommen werden kann.
Aus den Gemeinden
Die Regierung genehmigt die Teilrevisionen der Steuergesetze von Mutten und Silvaplana, mit
Vorbehalten und Weisungen die Totalrevision der Ortsplanung von Conters i.P., und gibt für
verschiedene Strassenbau-Projekte Kredite im Gesamtbetrag von annähernd 34 Mio. Franken frei.
Jahr: 1998