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Die Regierung anerkennt in ihrer Stellungnahme zum Integrationskonzept des Bundes die geleistete Grundlagenarbeit, fordert aber klarere Leitlinien für die Kantone.

(staka) Die Regierung begrüsst es, dass der von der Eidg. Ausländerkommission in die Vernehmlassung gegebene Bericht "Umrisse zu einem Integrationskonzept" Fragen thematisiert, die über die eigentliche Migrations- und Ausländerpolitik hinausgehen. Ein fundiertes Konzept zusammen mit wirksamen Beschränkungen bei der Ausländerzulassung könnte die Akzeptanz des hohen Bestandes an Ausländern und Ausländerinnen in der Schweiz bei einer breiteren Schicht der einheimischen Bevölkerung verbessern. Der Bericht zum Integrationskonzept ist eine gute Grundlagenarbeit. Sie zeigt die Integrationsprobleme auf und analysiert die Ist-Situation. Vorbehaltlos bejaht werden vor allem die Anstrengungen zur Vernetzung und Koordination aller Arbeitsstellen, Gruppen und Massnahmen, die sich mit der Integration befassen. Nach Ansicht der Bündner Regierung sind aber eine analytische Darstellung der Probleme und klare Prioritäten nur ungenügend aufgearbeitet worden. Die Bundesbehörden werden aufgefordert, klare Leitplanken zu setzen, an welche sich die Kantone, die schlussendlich ausführend sein werden, halten können.

Aktualisierte Luftreinhalte-Verordnung wird begrüsst
Die Änderung der Luftreinhalte-Verordnung (LRV) umfasst in erster Linie formale Anpassungen, die aufgrund des neuen Umwelschutzgesetzes erforderlich wurden. In einigen wenigen Teilen waren auch kleine materielle Änderungen und Anpassungen angezeigt. Die Regierung begrüsst es, dass die LRV dem neuesten Stand von Technik und Forschungsergebnissen angepasst wird. Der Entwurf ist ein gutes Instrument, um die Ziele des Luftreinhalte-Konzepts zu erreichen. Weitere Verschärfungen der LRV werden indessen abgelehnt.

Sanierung der Invaliden-Versicherung ist dringend
Die Defizite der Invalidenversicherung (IV) nehmen stetig zu. Der Bundesrat betrachtet die vierte IVG-Revision daher als dringlich und möchte diese in zwei Stufen angehen. Vorgesehen sind Korrekturen auf der Einnahmen- wie auf der Ausgabenseite. Dabei soll u.a. die heute überfinanzierte Erwerbsersatz-Ordnung (EO) einen Beitrag an die Sanierung der IV leisten. Die Regierung unterstützt das Ziel, die hoch überschuldete IV möglichst rasch und nachhaltig zu sanieren. Ohne Koordination wichtiger Revisionspunkte mit der anstehenden Neuordnung des bundesstaatlichen Finanzausgleichs führen jedoch verschiedene Massnahmen zu Lastenabwälzungen auf die Kantone, die nicht akzeptiert werden können.

Prämienverbilligung nicht via Krankenkassen
Die nationalrätlichen Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit (SGK) möchte die nicht ausgeschöpften Bundessubventionen für die Prämienverbilligung an die Krankenkassen auszuzahlen. Die Bündner Regierung lehnt den entsprechenden Entwurf für den Erlass eines dringlichen Bundesbeschlusses über die befristete Auszahlung von Bundesbeiträgen an die Krankenversicherer entschieden ab. Dieser stellt keinen echten Beitrag zur Dämpfung der Prämiensteigerung dar, sondern bedeutet vielmehr einen Rückschritt ins alte Giesskannen-System. Zudem wäre ein solches Vorgehen bei der desolaten Finanzlage des Bundes nicht zu verantworten. Entgegen den Vorschlägen der SGK beantragt die Regierung für den Fall, dass die Bundesgelder unbedingt ausgelöst werden müssen, diese auf die Kantone gemäss deren Finanzkraft aufzuteilen. Die Gelder wären dann zur individuellen Prämienverbilligung zu verwenden.

Bald Boulespiel in Chur?
Der Kursaal- und Casino Chur KCC AG wird mit Auflagen die Bewilligung zum Betrieb des Boulespiels in den Räumlichkeiten des Hotel Chur erteilt. Der Spielbetrieb wird im Rahmen der städtischen Gesetzgebung gestattet. An hohen Feiertagen ist jeder Spielbetrieb verboten. Diese Bewilligung erfolgt unter dem Vorbehalt der bundesrätlichen Genehmigung. Auf Bundesebene gilt derzeit ein Moratorium für Boulespiel-Genehmigungen. Somit ist ungewiss, wann der Spielbetrieb in Chur effektiv aufgenommen werden kann.

Aus den Gemeinden
Die Regierung genehmigt die Teilrevisionen der Steuergesetze von Mutten und Silvaplana, mit Vorbehalten und Weisungen die Totalrevision der Ortsplanung von Conters i.P., und gibt für verschiedene Strassenbau-Projekte Kredite im Gesamtbetrag von annähernd 34 Mio. Franken frei.
Jahr: 1998
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