(Abstimmungsvorlagen 1 und 2)
Totalrevision der Bündner Kantonsverfassung
Bisherige Arbeiten
Der folgende Zeitplan enthält die wesentlichen Eckpunkte der bisherigen Schritte im Rückblick.
28. September 1997
Grundsatzentscheid durch das Stimmvolk
24. März 1997
Verabschiedung der Vorlage zuhanden der Volksabstimmung durch den Grossen Rat mit 98 zu
0 Stimmen
November 1996
Wahl der grossrätlichen Vorberatungskommission
November 1996
Verabschiedung der Botschaft zur Totalrevision der Kantonsverfassung durch die Regierung
an den Grossen Rat
September 1996
Kenntnisnahme des Gutachtens durch die Regierung
Ende Juli 1996
Fristgerechte Ablieferung des Gutachtens
Dezember 1995
Wahl von Prof. Dr. Tobias Jaag und PD Dr. Tomas Poledna als Gutachter und
Auftragserteilung durch die Regierung
Juni 1995
Kenntnisnahme des Berichtes des Justiz-, Polizei- und Sanitätsdepartementes durch die Regierung
Mitte 1994
Wiederaufnahme der Arbeiten
Sommer 1993 - 1994
Einstellung der Arbeiten an der Totalrevision der Kantonsverfassung (prioritäre Behandlung der
Beschwerden gegen Entscheide der Dienststellen bindet die beschränkten personellen
Kapazitäten)
Frühjahr 1993
Beginn der Auswertung der Vernehmlassungen
Juli 1992 - Dezember 1992
Vernehmlassungsverfahren bei den kantonalen Gerichten, der Standeskanzlei und den
Departementen
Mai 1992
Beschluss der Regierung, ein verwaltungsinternes Vernehmlassungsverfahren durchzuführen und
zu gegebener Zeit das Volk unter Beigabe eines verwaltungsunabhängigen Rechtsgutachtens
über den Grundsatz entscheiden zu lassen
Oktober 1990
Überweisung der Motion Jäger/Chur durch den Grossen Rat mit 58:12 Stimmen
Jahr: 1998