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Tiere dürfen nicht dauernd angebunden gehalten werden. Rindvieh, das angebunden gehalten wird, muss sich regelmässig, mindestens jedoch an 90 Tagen im Jahr ausserhalb des Stalls bewegen können. Von diesen 90 Tagen Auslauf ist mindestens ein Drittel während der Winterfütterungsperiode zu gewähren. Der regelmässige Auslauf ist so zu gestalten, dass die Tiere nicht über mehrere Wochen ohne Unterbruch angebunden sind.
Diese Vorschriften aus der Tierschutzverordnung (Art. 18TSchV) gelten grundsätzlich für alle Tiere der Rindergattung die angebunden gehalten werden, also auch für Jung- und Mastvieh sowie für Zuchtstiere.
Im Rahmen der neuen Agrarpolitik 2002 hat das Parlament im Landwirtschaftsgesetz die Leistung von Direktzahlungen unter anderem auch von einer tiergerechten Haltung abhängig gemacht. Der Tierhalter muss nachweisen, dass er die Bestimmungen des Tierschutzgesetzes und der Tierschutzverordnung einhält. Für den Nachweis des Auslaufes kann ein einfaches Auslaufjournal geführt werden.
Rindviehhalter, die über kein Muster für ein Auslaufjournal verfügen, können eine entsprechende Vorlage anlässlich der in diesem Herbst von den landwirtschaftlichen Betriebsberatern durchgeführten Gruppeninformationen beziehen.

Kontrollen der Auslaufpflicht
Das Veterinäramt Graubünden wird diesen Winter in Zusammenarbeit mit dem Landwirtschaftlichen Kontrolldienst Graubünden zusätzlich zu den bisherigen Tierschutzkontrollen besonders auf den regelmässigen Auslauf der angebundenen Tiere achten.
Dabei werden auch Betriebe kontrolliert, die keine Direktzahlungen erhalten, da auch sie sich zwingend an die Vorschriften der Tierschutzgesetzgebung zu halten haben.
Das Veterinäramt kann gestützt auf Art. 76 der Tierschutzverordnung und auf ein schriftliches Gesuch des Tierhalters in begründeten Fällen eine befristete Ausnahme von der Auslaufpflicht bewilligen. Solche befristete Ausnahmebewilligungen werden z.B. erteilt, wenn während der Wintermonate infolge topografischer, baulicher oder verkehrsbedingter Einschränkungen die Einrichtung eines Auslaufs unmöglich ist. Eine solche Ausnahmebewilligung wird nur gewährt, wenn für folgende Jahre eine bessere Lösung gefunden werden kann.
Der regelmässige Auslauf der angebundenen Tiere stellt für die grosse Mehrheit der Tierhalter kein Problem dar. Das Veterinäramt ist überzeugt, dass für die übrigen Tierhalter, die ein Gesuch für eine Ausnahmebewilligung stellen, in Zusammenarbeit mit dem Landwirtschaftlichen Beratungsdienst vernünftige und tiergerechte Lösungen gefunden werden können.

Tierhalter haben mit Bussen zu rechnen

Wenn bei den Kontrollen Verstösse gegen die Tierschutzvorschriften festgestellt werden, wird ein Strafverfahren eingeleitet und die Direktzahlungen werden gekürzt oder im Wiederholungsfalle gestrichen. Das bedeutet, dass im nächsten Winter Tierhalter, die den Kontrolleuren den regelmässigen Auslauf nicht nachweisen oder die keine befristete Ausnahmebewilligung des Veterinäramtes vorweisen können, mit empfindlichen Bussen und Kürzungen der Direktzahlungen zu rechnen haben.
Für die Mehrheit der Bündner Bauern ist die Gewährung des regelmässigen Auslaufs erfreulicherweise eine Selbstverständlichkeit. Die regelmässige Bewegung ausserhalb des Stalls ist für angebundene Tiere von grossem Vorteil. Der Auslauf und die Bewegung haben einen positiven Einfluss auf Gesundheit und Kondition der Tiere, was sich schliesslich günstig auf die Fruchtbarkeit und Leistung der Tiere auswirkt. Der Aufenthalt ausserhalb des Stalles ermöglicht dem Tier zudem wichtige soziale Verhaltensweisen. Das Körperpflegeverhalten wird nicht durch Kuhtrainer, Nachbartiere und Anbindevorrichtung eingeschränkt.
Erfahrungen aus der Zeit, als es noch keine Selbsttränke gab und die Tiere noch täglich an den Brunnen geführt wurden, aber auch neuere Praxiserfahrungen zeigen, dass sich die Tiere rasch an einen regelmässig stattfindenden Auslauf gewöhnen, so dass das Freilassen und Anbinden wesentlich erleichtert wird. Dies führt einerseits zu einer guten Mensch-Tier-Beziehung und bedeutet zudem weniger Stress und Unfallgefahr für Mensch und Tier.
Über 80 Prozent der Bündner Viehhalter produzieren heute nach Bio- oder ökologischen-Richtlinien. Für diese Tierhalter sind diese Erkenntnisse und eine tiergerechte Haltung nicht neu. Sie gewähren ihren Tieren im Winter bereits seit Jahren einen regelmässigen Auslauf und haben entsprechende Laufhöfe oder Winterweiden eingerichtet.
Quelle: dt Veterinäramt Graubünden
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